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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung über den Einsatz von Wahlgeräten bei Wahlen zum Deutschen Bundestag und der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland (Bundeswahlgeräteverordnung - BWahlGV)
§ 20 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.