Die Verbandsversammlung wählt den Vorstand und dessen Vorsitzenden. Sie beschließt über
- 1.
die Höhe der Umlagen und Beiträge;
- 2.
den Haushaltsplan, die Jahresrechnung und die Verwendung von Erträgen;
- 3.
die Entlastung des Vorstands;
- 4.
die Änderung der Satzung;
- 5.
den Erwerb, die Veräußerung und die Belastung von Grundstücken durch den Forstbetriebsverband;
- 6.
die Auflösung des Forstbetriebsverbands;
- 7.
die ihr in der Satzung zugewiesenen Angelegenheiten.