Gesetz zur Beschleunigung von Beschaffungsmaßnahmen für die Bundeswehr * (Bundeswehrbeschaffungsbeschleunigungsgesetz - BwBBG) § 9Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Es tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2026 außer Kraft.