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Verordnung über die Gewährung von Heilfürsorge für Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr

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  Eingangsformel
  Inhaltsübersicht
Kapitel 1
 Allgemeines
  § 1 Zweck
  § 2 Unentgeltliche truppenärztliche Versorgung bei gesundheitlichen Schädigungen als Folge von Wehrdienstbeschädigungen
  § 3 Verzicht auf unentgeltliche truppenärztliche Versorgung
  § 4 Sachleistungsprinzip
Kapitel 2
 Leistungen der unentgeltlichen truppenärztlichen Versorgung
  § 5 Verhütung und Früherkennung von Krankheiten
  § 6 Medizinische Vorsorgeleistungen
  § 7 Ambulante allgemeinmedizinische Untersuchungen und Behandlungen
  § 8 Ambulante fachärztliche Untersuchungen und Behandlungen
  § 9 Ambulante zahnärztliche Untersuchungen und Behandlungen
  § 10 Krankenhausbehandlung
  § 11 Palliativversorgung
  § 12 Organspenden und andere Spenden
  § 13 Medizinische Rehabilitationsmaßnahmen
  § 14 Heilmittel
  § 15 Arzneimittel und Medizinprodukte, einschließlich digitaler Gesundheitsanwendungen
  § 16 Hilfsmittel
  § 17 Sehhilfen
  § 18 Eigentum an Hilfsmitteln
  § 19 Häusliche Krankenpflege
  § 19a Kurzzeitpflege bei fehlender Pflegebedürftigkeit
  § 20 Familien- und Haushaltshilfe
  § 21 Soziotherapie
  § 22 Behandlung während eines dienstlich angeordneten Aufenthaltes im Ausland
  § 23 Behandlung während eines privaten Aufenthaltes im Ausland
  § 24 Krankentransporte, Reiseauslagen
  § 25 Reiseauslagen bei Aufenthalt außerhalb des Dienstortes und der berücksichtigungsfähigen Wohnung
  § 26 Verpflegungsgeld bei stationären Krankenhausbehandlungen, Rehabilitationsmaßnahmen und Vorsorgeleistungen sowie bei Unterbringung in einem Pflegeheim
  § 27 Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft
  § 28 Leistungen bei Pflegebedürftigkeit
  § 29 Künstliche Befruchtung
  § 30 Behandlung in Notfällen
Kapitel 3
 Schlussvorschriften
  § 31 Verwaltungsvorschriften
  § 32 Inkrafttreten, Außerkrafttreten