zurück
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Gesetz zur Verminderung von Luftverunreinigungen durch Bleiverbindungen in Ottokraftstoffen für Kraftfahrzeugmotore (Benzinbleigesetz - BzBlG)
§ 10
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.
zum Seitenanfang
Impressum
Datenschutz
Barrierefreiheitserklärung
Feedback-Formular