Logo Bundesministerium der JustizLogo Bundesamt für Justiz
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Besondere Gebührenverordnung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (Besondere Gebührenverordnung Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz - BzKJBGebV)
§ 3 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.