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Trefferliste für 'studierende'

Dokument 1 - 10 von 293 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
§ 13 BAföG - Einzelnorm****
... Inhaltsverzeichnis BUNDESGESETZ ÜBER INDIVIDUELLE FÖRDERUNG DER AUSBILDUNG (BUNDESAUSBILDUNGSFÖRDERUNGSGESETZ - BAFÖG) § 13 BEDARF FÜR STUDIERENDE (1) Als monatlicher Bedarf gelten für Auszubildende in 1. Fachschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt, Abendgymnasien ...
EPPSG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis***
... Landesrecht * Rechtsprechung im Internet * Verwaltungsvorschriften im Internet * N-Lex GESETZ ZUR ZAHLUNG EINER EINMALIGEN ENERGIEPREISPAUSCHALE FÜR STUDIERENDE, FACHSCHÜLERINNEN UND FACHSCHÜLER SOWIE BERUFSFACHSCHÜLERINNEN UND BERUFSFACHSCHÜLER IN BILDUNGSGÄNGEN MIT DEM ZIEL EINES MINDESTENS ZWEIJÄHRIGEN ...
§ 43 ÄApprO 2002 - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis APPROBATIONSORDNUNG FÜR ÄRZTE § 43 ABWEICHENDE REGELUNGEN FÜR DIE PRÜFUNGEN (1) Studierende nach § 42, die am 1. Oktober 2003 die Ärztliche Vorprüfung noch nicht bestanden haben, legen diese bis zum 30. April 2006 nach der Approbationsordnung für Ärzte ...
§ 64 ZApprO - Einzelnorm*
... APPROBATIONSORDNUNG FÜR ZAHNÄRZTE UND ZAHNÄRZTINNEN (ZAPPRO) § 64 PRAKTISCHES PRÜFUNGSELEMENT (1) Im praktischen Prüfungselement wird der oder die Studierende patientenbezogen in jedem Fach des Dritten Abschnitts der Zahnärztlichen Prüfung mit Ausnahme im Fach Zahnärztliche Radiologie geprüft. (2) Im ...
§ 134 ZApprO - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis APPROBATIONSORDNUNG FÜR ZAHNÄRZTE UND ZAHNÄRZTINNEN (ZAPPRO) § 134 ABWEICHENDE REGELUNGEN (1) Studierende nach § 133, die bis zum 10. Februar 2025 nicht für die zahnärztliche Vorprüfung zugelassen sind und die naturwissenschaftliche Vorprüfung nicht bestanden ...
§ 2 WPAnrV - Einzelnorm*
... sozialen Kompetenz stellen und die in Absatz 1 genannten Kenntnisse und Fähigkeiten mit folgenden Ausprägungen vermitteln: 1. Grundwissen: Studierende kennen die wesentlichen Definitionen und können die herrschende Meinung wiedergeben. 2. Verständnis: Studierende können das Wissen ordnen und es systematisch ...
§ 47 ZApprO - Einzelnorm*
... APPROBATIONSORDNUNG FÜR ZAHNÄRZTE UND ZAHNÄRZTINNEN (ZAPPRO) § 47 PRAKTISCHES PRÜFUNGSELEMENT (1) Im praktischen Prüfungselement wird der oder die Studierende anhand standardisierter Ausbildungssituationen in jedem Fach des Zweiten Abschnitts der Zahnärztlichen Prüfung geprüft. (2) Im Fach Zahnärztliche ...
§ 1 EPPSG - Einzelnorm*
weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR ZAHLUNG EINER EINMALIGEN ENERGIEPREISPAUSCHALE FÜR STUDIERENDE, FACHSCHÜLERINNEN UND FACHSCHÜLER SOWIE BERUFSFACHSCHÜLERINNEN UND BERUFSFACHSCHÜLER IN BILDUNGSGÄNGEN MIT DEM ZIEL EINES MINDESTENS ZWEIJÄHRIGEN BERUFSQUALIFIZIERENDEN ABSCHLUSSES (STUDIERENDEN ...
§ 2 EPPSG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR ZAHLUNG EINER EINMALIGEN ENERGIEPREISPAUSCHALE FÜR STUDIERENDE, FACHSCHÜLERINNEN UND FACHSCHÜLER SOWIE BERUFSFACHSCHÜLERINNEN UND BERUFSFACHSCHÜLER IN BILDUNGSGÄNGEN MIT DEM ZIEL EINES MINDESTENS ZWEIJÄHRIGEN BERUFSQUALIFIZIERENDEN ABSCHLUSSES ...
§ 3 EPPSG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR ZAHLUNG EINER EINMALIGEN ENERGIEPREISPAUSCHALE FÜR STUDIERENDE, FACHSCHÜLERINNEN UND FACHSCHÜLER SOWIE BERUFSFACHSCHÜLERINNEN UND BERUFSFACHSCHÜLER IN BILDUNGSGÄNGEN MIT DEM ZIEL EINES MINDESTENS ZWEIJÄHRIGEN BERUFSQUALIFIZIERENDEN ABSCHLUSSES ...
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