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Trefferliste für 'wandelschuldverschreibung'

Dokument 1 - 10 von 14 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
§ 221 AktG - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis AKTIENGESETZ § 221  (1) Schuldverschreibungen, bei denen den Gläubigern oder der Gesellschaft ein Umtausch- oder Bezugsrecht auf Aktien eingeräumt wird (Wandelschuldverschreibungen), und Schuldverschreibungen, bei denen die Rechte der Gläubiger mit Gewinnanteilen ...
§ 2 5. VermBG - Einzelnorm***
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis FÜNFTES GESETZ ZUR FÖRDERUNG DER VERMÖGENSBILDUNG DER ARBEITNEHMER (FÜNFTES VERMÖGENSBILDUNGSGESETZ - 5. VERMBG) § 2 VERMÖGENSWIRKSAME LEISTUNGEN, ANLAGEFORMEN (1) Vermögenswirksame Leistungen sind Geldleistungen, die der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer ...
§ 17 5. VermBG - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis FÜNFTES GESETZ ZUR FÖRDERUNG DER VERMÖGENSBILDUNG DER ARBEITNEHMER (FÜNFTES VERMÖGENSBILDUNGSGESETZ - 5. VERMBG) § 17 ANWENDUNGSVORSCHRIFTEN (1) Die vorstehenden Vorschriften dieses Gesetzes gelten vorbehaltlich der nachfolgenden Absätze für vermögenswirksame ...
§ 285 HGB - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis HANDELSGESETZBUCH § 285 SONSTIGE PFLICHTANGABEN Ferner sind im Anhang anzugeben: 1. zu den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten a) der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren, b) der Gesamtbetrag der ...
Inhaltsübersicht AktG - Einzelnorm*
weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis AKTIENGESETZ INHALTSÜBERSICHT  Erstes Buch   Aktiengesellschaft (§§ 1 - 277)     Erster Teil Allgemeine Vorschriften §§ 1 - 22   Zweiter Teil Gründung der Gesellschaft §§ 23 - 53   Dritter Teil Rechtsverhältnisse der Gesellschaft und der Gesellschafter §§ 53a ...
§ 192 AktG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis AKTIENGESETZ § 192 VORAUSSETZUNGEN (1) Die Hauptversammlung kann eine Erhöhung des Grundkapitals beschließen, die nur so weit durchgeführt werden soll, wie von einem Umtausch- oder Bezugsrecht Gebrauch gemacht wird, das die Gesellschaft hat oder auf die ...
§ 199 AktG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis AKTIENGESETZ § 199 AUSGABE DER BEZUGSAKTIEN (1) Der Vorstand darf die Bezugsaktien nur in Erfüllung des im Beschluß über die bedingte Kapitalerhöhung festgesetzten Zwecks und nicht vor der vollen Leistung des Gegenwerts ausgeben, der sich aus dem Beschluß ...
§ 314 HGB - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis HANDELSGESETZBUCH § 314 SONSTIGE PFLICHTANGABEN (1) Im Konzernanhang sind ferner anzugeben: 1. der Gesamtbetrag der in der Konzernbilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren sowie der Gesamtbetrag der in der ...
§ 23 UmwG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis UMWANDLUNGSGESETZ (UMWG) § 23 SCHUTZ DER INHABER VON SONDERRECHTEN Den Inhabern von Rechten in einem übertragenden Rechtsträger, die kein Stimmrecht gewähren, insbesondere den Inhabern von Anteilen ohne Stimmrecht, von Wandelschuldverschreibungen, von ...
§ 218 AktG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis AKTIENGESETZ § 218 BEDINGTES KAPITAL Bedingtes Kapital erhöht sich im gleichen Verhältnis wie das Grundkapital. Ist das bedingte Kapital zur Gewährung von Umtauschrechten an Gläubiger von Wandelschuldverschreibungen beschlossen worden, so ist zur Deckung ...
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