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Trefferliste für 'bmg'

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BMG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis****
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Federal Act on Registration (Bundesmeldegesetz – BMG)***
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Inhaltsübersicht BMG - Einzelnorm**
weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BUNDESMELDEGESETZ (BMG) INHALTSÜBERSICHT  Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen   §  1 Meldebehörden §  2 Aufgaben und Befugnisse der Meldebehörden §  3 Speicherung von Daten §  4 Ordnungsmerkmale §  5 Zweckbindung der Daten §  6 Richtigkeit und Vollständigkeit ...
§ 1 BMG - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BUNDESMELDEGESETZ (BMG) § 1 MELDEBEHÖRDEN Meldebehörden sind die durch Landesrecht dazu bestimmten Behörden. * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung * Feedback-Formular *
§ 2 BMG - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BUNDESMELDEGESETZ (BMG) § 2 AUFGABEN UND BEFUGNISSE DER MELDEBEHÖRDEN (1) Die Meldebehörden haben die in ihrem Zuständigkeitsbereich wohnhaften Personen (Einwohner) zu registrieren, um deren Identität und deren Wohnungen feststellen und nachweisen zu ...
§ 3 BMG - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BUNDESMELDEGESETZ (BMG) § 3 SPEICHERUNG VON DATEN (1) Zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 2 Absatz 1 und 3 speichern die Meldebehörden folgende Daten sowie die zum Nachweis ihrer Richtigkeit erforderlichen Hinweise im Melderegister: 1. Familienname, 2 ...
§ 4 BMG - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BUNDESMELDEGESETZ (BMG) § 4 ORDNUNGSMERKMALE (1) Die Meldebehörden dürfen ihre Register mit Hilfe von Ordnungsmerkmalen führen. Die Ordnungsmerkmale können aus den in § 3 Absatz 1 Nummer 6 und 7 genannten Daten gebildet werden. Durch geeignete technische ...
§ 5 BMG - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BUNDESMELDEGESETZ (BMG) § 5 ZWECKBINDUNG DER DATEN (1) Die Meldebehörde darf die Daten, die nach § 3 Absatz 1 Nummer 17a gespeichert sind, nur noch im Verkehr mit der Registerbehörde für das Ausländerzentralregister nutzen, sobald sie von der Ausländerbehörde ...
§ 6 BMG - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BUNDESMELDEGESETZ (BMG) § 6 RICHTIGKEIT UND VOLLSTÄNDIGKEIT DES MELDEREGISTERS (1) Ist das Melderegister unrichtig oder unvollständig, hat es die Meldebehörde nach Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe d der Verordnung (EU) 2016/679 zu berichtigen oder zu vervollständigen ...
§ 7 BMG - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BUNDESMELDEGESETZ (BMG) § 7 MELDEGEHEIMNIS (1) Personen, die bei Meldebehörden oder anderen Stellen, die im Auftrag der Meldebehörden handeln, beschäftigt sind, ist es verboten, personenbezogene Daten unbefugt zu verarbeiten. (2) Die in Absatz 1 genannten ...
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