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Trefferliste für 'bundesversorgungsgesetz'

Dokument 1 - 10 von 88 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
Art 43 EG-EStRG - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis EINFÜHRUNGSGESETZ ZUM EINKOMMENSTEUERREFORMGESETZ (EG-ESTRG) ART 43 ÜBERGANGSZUSCHLAG NACH DEM BUNDESVERSORGUNGSGESETZ Soweit und solange die für die Kinder des Versorgungsberechtigten insgesamt gewährten Kinderzuschläge und ähnliche Leistungen infolge ...
54. AnrV - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis***
... * Rechtsprechung im Internet * Verwaltungsvorschriften im Internet * N-Lex VIERUNDFÜNFZIGSTE VERORDNUNG ÜBER DAS ANZURECHNENDE EINKOMMEN NACH DEM BUNDESVERSORGUNGSGESETZ ZUR GESAMTAUSGABE DER NORM IM FORMAT:   HTML   PDF   XML   EPUB     Eingangsformel     § 1 Anwendungsbereich     § 2 Anzurechnendes ...
§ 145 SGB XIV - Einzelnorm*
... (1) Berechtigte nach § 142 Absatz 1 oder Absatz 2, die 1. im Dezember 2023 befristete Geldleistungen oder befristete Sachleistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz in der am 31. Dezember 2023 geltenden Fassung oder nach einem Gesetz, das das Bundesversorgungsgesetz ganz oder teilweise für entsprechend ...
§ 142 SGB XIV - Einzelnorm*
... VIERZEHNTES BUCH - SOZIALE ENTSCHÄDIGUNG - (VIERZEHNTES BUCH SOZIALGESETZBUCH - SGB XIV) § 142 GRUNDSÄTZE (1) Personen, deren Ansprüche nach dem Bundesversorgungsgesetz oder nach einem Gesetz, das das Bundesversorgungsgesetz ganz oder teilweise für anwendbar erklärt, in der bis zum 31. Dezember 2023 ...
§ 143 SGB XIV - Einzelnorm*
... - (VIERZEHNTES BUCH SOZIALGESETZBUCH - SGB XIV) § 143 HEIL- UND KRANKENBEHANDLUNG (1) Geschädigte, deren Anspruch auf Heilbehandlung nach dem Bundesversorgungsgesetz oder nach einem Gesetz, das das Bundesversorgungsgesetz ganz oder teilweise für entsprechend anwendbar erklärt, bestandskräftig festgestellt ...
§ 267 LAG - Einzelnorm*
... der Aufwendungen, die ihnen unmittelbar durch ihre besonderen Verhältnisse erwachsen, Freibeträge gewährt, und zwar a) Personen, die Renten nach dem Bundesversorgungsgesetz oder nach dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz oder nach dem Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetz in entsprechender ...
Eingangsformel 54. AnrV - Einzelnorm*
weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VIERUNDFÜNFZIGSTE VERORDNUNG ÜBER DAS ANZURECHNENDE EINKOMMEN NACH DEM BUNDESVERSORGUNGSGESETZ (54. ANRECHNUNGSVERORDNUNG - 54. ANRV) EINGANGSFORMEL  Auf Grund des § 33 Absatz 6 in Verbindung mit § 33a Absatz 1 Satz 3 Buchstabe a und b, § 33b Absatz 5 Satz 3 ...
§ 1 54. AnrV - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VIERUNDFÜNFZIGSTE VERORDNUNG ÜBER DAS ANZURECHNENDE EINKOMMEN NACH DEM BUNDESVERSORGUNGSGESETZ (54. ANRECHNUNGSVERORDNUNG - 54. ANRV) § 1 ANWENDUNGSBEREICH Diese Verordnung gilt im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. * zum Seitenanfang * Impressum ...
§ 2 54. AnrV - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VIERUNDFÜNFZIGSTE VERORDNUNG ÜBER DAS ANZURECHNENDE EINKOMMEN NACH DEM BUNDESVERSORGUNGSGESETZ (54. ANRECHNUNGSVERORDNUNG - 54. ANRV) § 2 ANZURECHNENDES EINKOMMEN Das anzurechnende Einkommen zur Feststellung der Ausgleichsrenten, der Ehegatten- und Kinderzuschläge ...
§ 3 54. AnrV - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VIERUNDFÜNFZIGSTE VERORDNUNG ÜBER DAS ANZURECHNENDE EINKOMMEN NACH DEM BUNDESVERSORGUNGSGESETZ (54. ANRECHNUNGSVERORDNUNG - 54. ANRV) § 3 RUNDUNGSVORSCHRIFT UND ZUSAMMENTREFFEN VON EINKOMMENSGRUPPEN (1) Das Bruttoeinkommen ist vor Anwendung der Tabelle ...
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