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Trefferliste für 'einkommensteuer'

Dokument 1 - 10 von 338 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
§ 36 EStG - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis EINKOMMENSTEUERGESETZ (ESTG) § 36 ENTSTEHUNG UND TILGUNG DER EINKOMMENSTEUER (1) Die Einkommensteuer entsteht, soweit in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist, mit Ablauf des Veranlagungszeitraums. (2) 1Auf die Einkommensteuer werden angerechnet: ...
Art IV § 25 BerlinFG 1990 - Einzelnorm****
... GESETZ ZUR FÖRDERUNG DER BERLINER WIRTSCHAFT (BERLINFÖRDERUNGSGESETZ 1990 - BERLINFG 1990) § 25 BERECHNUNG DER ERMÄßIGUNG DER VERANLAGTEN EINKOMMENSTEUER UND KÖRPERSCHAFTSTEUER (1) Sind in dem Einkommen nur Einkünfte aus Berlin (West) enthalten oder beträgt der Gesamtbetrag der Einkünfte nicht mehr ...
§ 2 AStG - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE BESTEUERUNG BEI AUSLANDSBEZIEHUNGEN (AUßENSTEUERGESETZ) § 2 EINKOMMENSTEUER (1) Eine natürliche Person, die in den letzten zehn Jahren vor dem Ende ihrer unbeschränkten Steuerpflicht nach § 1 Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes als ...
§ 65 StRSaarEG - Einzelnorm****
... GESETZ ÜBER DIE EINFÜHRUNG DES DEUTSCHEN RECHTS AUF DEM GEBIETE DER STEUERN, ZÖLLE UND FINANZMONOPOLE IM SAARLAND § 65 ERMÄßIGUNG DER VERANLAGTEN EINKOMMENSTEUER UND DER LOHNSTEUER (1) Bei unbeschränkt steuerpflichtigen natürlichen Personen, die vom Ablauf der Übergangszeit bis zum 30. Juni 1960 ununterbrochen ...
§ 68 StRSaarEG - Einzelnorm****
... DIE EINFÜHRUNG DES DEUTSCHEN RECHTS AUF DEM GEBIETE DER STEUERN, ZÖLLE UND FINANZMONOPOLE IM SAARLAND § 68 BERECHNUNG DER ERMÄßIGUNG DER VERANLAGTEN EINKOMMENSTEUER (1) Sind in dem Einkommen neben den Einkünften aus dem Saarland noch andere Einkünfte enthalten, so ist die Einkommensteuer für die Berechnung ...
Art IV § 21 BerlinFG 1990 - Einzelnorm****
... Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR FÖRDERUNG DER BERLINER WIRTSCHAFT (BERLINFÖRDERUNGSGESETZ 1990 - BERLINFG 1990) § 21 ERMÄßIGUNG DER VERANLAGTEN EINKOMMENSTEUER UND KÖRPERSCHAFTSTEUER (1) Bei zur Einkommensteuer veranlagten Personen, die 1. ihren ausschließlichen Wohnsitz in Berlin (West) zu Beginn des ...
§ 37a EStG - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis EINKOMMENSTEUERGESETZ (ESTG) § 37A PAUSCHALIERUNG DER EINKOMMENSTEUER DURCH DRITTE (1) 1Das Finanzamt kann auf Antrag zulassen, dass das Unternehmen, das Sachprämien im Sinne des § 3 Nummer 38 gewährt, die Einkommensteuer für den Teil der Prämien, der ...
§ 37b EStG - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis EINKOMMENSTEUERGESETZ (ESTG) § 37B PAUSCHALIERUNG DER EINKOMMENSTEUER BEI SACHZUWENDUNGEN (1) 1Steuerpflichtige können die Einkommensteuer einheitlich für alle innerhalb eines Wirtschaftsjahres gewährten 1. betrieblich veranlassten Zuwendungen, die zusätzlich ...
§ 1 GemFinRefG - Einzelnorm****
weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR NEUORDNUNG DER GEMEINDEFINANZEN (GEMEINDEFINANZREFORMGESETZ) § 1 GEMEINDEANTEIL AN DER EINKOMMENSTEUER Die Gemeinden erhalten 15 Prozent des Aufkommens an Lohnsteuer und an veranlagter Einkommensteuer sowie 12 Prozent des Aufkommens an Kapitalertragsteuer ...
§ 2 GemFinRefG - Einzelnorm****
... Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR NEUORDNUNG DER GEMEINDEFINANZEN (GEMEINDEFINANZREFORMGESETZ) § 2 AUFTEILUNG DES GEMEINDEANTEILS AN DER EINKOMMENSTEUER Der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer wird nach einem Schlüssel auf die Gemeinden aufgeteilt, der von den Ländern auf Grund der Bundesstatistiken ...
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