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Trefferliste für 'gvg'

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GVG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis****
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Courts Constitution Act (Gerichtsverfassungsgesetz – GVG)***
... * Landesrecht * Rechtsprechung im Internet * Verwaltungsvorschriften im Internet * N-Lex COURTS CONSTITUTION ACT (GERICHTSVERFASSUNGSGESETZ – GVG) FULL TEXT IN FORMAT:   HTML  PDF    Übersetzung durch Kathleen Müller-Rostin. Laufende Aktualisierung der Übersetzung durch Eileen Flügel. Translation ...
§ 17b GVG - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GERICHTSVERFASSUNGSGESETZ (GVG) § 17B  (1) Nach Eintritt der Rechtskraft des Verweisungsbeschlusses wird der Rechtsstreit mit Eingang der Akten bei dem im Beschluß bezeichneten Gericht anhängig. Die Wirkungen der Rechtshängigkeit bleiben bestehen. (2 ...
§ 109 GVG - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GERICHTSVERFASSUNGSGESETZ (GVG) § 109  (1) Zum ehrenamtlichen Richter kann ernannt werden, wer 1. Deutscher ist, 2. das dreißigste Lebensjahr vollendet hat und 3. als Kaufmann, Vorstandsmitglied oder Geschäftsführer einer juristischen Person oder als ...
§ 197 GVG - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GERICHTSVERFASSUNGSGESETZ (GVG) § 197  Die Richter stimmen nach dem Dienstalter, bei gleichem Dienstalter nach dem Lebensalter, ehrenamtliche Richter und Schöffen nach dem Lebensalter; der jüngere stimmt vor dem älteren. Die Schöffen stimmen vor den Richtern ...
§ 17c GVG - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GERICHTSVERFASSUNGSGESETZ (GVG) § 17C  (1) Werden Zuständigkeitskonzentrationen oder Änderungen der Gerichtsbezirksgrenzen aufgrund dieses Gesetzes, aufgrund anderer bundesgesetzlicher Regelungen oder aufgrund Landesrechts vorgenommen, stehen in diesen ...
§ 110 GVG - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GERICHTSVERFASSUNGSGESETZ (GVG) § 110  An Seeplätzen können ehrenamtliche Richter auch aus dem Kreis der Schiffahrtskundigen ernannt werden. Fußnote §§ 110, 112 u. 113 Abs. 1 Kursivdruck: Jetzt "Handelsrichter", vgl. § 45a Deutsches Richtergesetz 301 ...
§ 198 GVG - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GERICHTSVERFASSUNGSGESETZ (GVG) § 198  (1) Wer infolge unangemessener Dauer eines Gerichtsverfahrens als Verfahrensbeteiligter einen Nachteil erleidet, wird angemessen entschädigt. Die Angemessenheit der Verfahrensdauer richtet sich nach den Umständen ...
§ 18 GVG - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GERICHTSVERFASSUNGSGESETZ (GVG) § 18  Die Mitglieder der im Geltungsbereich dieses Gesetzes errichteten diplomatischen Missionen, ihre Familienmitglieder und ihre privaten Hausangestellten sind nach Maßgabe des Wiener Übereinkommens über diplomatische ...
§ 111 GVG - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GERICHTSVERFASSUNGSGESETZ (GVG) § 111 (WEGGEFALLEN) * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung * Feedback-Formular *
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