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- KSchG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis



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- § 1 KSchG - Einzelnorm



- weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis KÜNDIGUNGSSCHUTZGESETZ (KSCHG) § 1 SOZIAL UNGERECHTFERTIGTE KÜNDIGUNGEN (1) Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses gegenüber einem Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis in demselben Betrieb oder Unternehmen ohne Unterbrechung länger als sechs Monate bestanden
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- § 1a KSchG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis KÜNDIGUNGSSCHUTZGESETZ (KSCHG) § 1A ABFINDUNGSANSPRUCH BEI BETRIEBSBEDINGTER KÜNDIGUNG (1) Kündigt der Arbeitgeber wegen dringender betrieblicher Erfordernisse nach § 1 Abs. 2 Satz 1 und erhebt der Arbeitnehmer bis zum Ablauf der Frist des § 4 Satz 1
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- § 2 KSchG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis KÜNDIGUNGSSCHUTZGESETZ (KSCHG) § 2 ÄNDERUNGSKÜNDIGUNG Kündigt der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis und bietet er dem Arbeitnehmer im Zusammenhang mit der Kündigung die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zu geänderten Arbeitsbedingungen an, so kann
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- § 3 KSchG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis KÜNDIGUNGSSCHUTZGESETZ (KSCHG) § 3 KÜNDIGUNGSEINSPRUCH Hält der Arbeitnehmer eine Kündigung für sozial ungerechtfertigt, so kann er binnen einer Woche nach der Kündigung Einspruch beim Betriebsrat einlegen. Erachtet der Betriebsrat den Einspruch für begründet
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- § 4 KSchG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis KÜNDIGUNGSSCHUTZGESETZ (KSCHG) § 4 ANRUFUNG DES ARBEITSGERICHTS Will ein Arbeitnehmer geltend machen, dass eine Kündigung sozial ungerechtfertigt oder aus anderen Gründen rechtsunwirksam ist, so muss er innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen
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- § 5 KSchG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis KÜNDIGUNGSSCHUTZGESETZ (KSCHG) § 5 ZULASSUNG VERSPÄTETER KLAGEN (1) War ein Arbeitnehmer nach erfolgter Kündigung trotz Anwendung aller ihm nach Lage der Umstände zuzumutenden Sorgfalt verhindert, die Klage innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen
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- § 6 KSchG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis KÜNDIGUNGSSCHUTZGESETZ (KSCHG) § 6 VERLÄNGERTE ANRUFUNGSFRIST Hat ein Arbeitnehmer innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung im Klagewege geltend gemacht, dass eine rechtswirksame Kündigung nicht vorliege, so kann er sich in diesem
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- § 7 KSchG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis KÜNDIGUNGSSCHUTZGESETZ (KSCHG) § 7 WIRKSAMWERDEN DER KÜNDIGUNG Wird die Rechtsunwirksamkeit einer Kündigung nicht rechtzeitig geltend gemacht (§ 4 Satz 1, §§ 5 und 6), so gilt die Kündigung als von Anfang an rechtswirksam; ein vom Arbeitnehmer nach §
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- § 8 KSchG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis KÜNDIGUNGSSCHUTZGESETZ (KSCHG) § 8 WIEDERHERSTELLUNG DER FRÜHEREN ARBEITSBEDINGUNGEN Stellt das Gericht im Falle des § 2 fest, daß die Änderung der Arbeitsbedingungen sozial ungerechtfertigt ist, so gilt die Änderungskündigung als von Anfang an rechtsunwirksam
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