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Trefferliste für 'schweigepflicht'

Dokument 1 - 10 von 64 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
§ 11 BPersVG - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BUNDESPERSONALVERTRETUNGSGESETZ (BPERSVG) § 11 SCHWEIGEPFLICHT (1) Personen, die Aufgaben oder Befugnisse nach diesem Gesetz wahrnehmen oder wahrgenommen haben, haben über die ihnen dabei bekannt werdenden oder bekannt gewordenen Angelegenheiten und Tatsachen ...
§ 5 ZDVG - Einzelnorm****
... weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DEN VERTRAUENSMANN DER ZIVILDIENSTLEISTENDEN (ZIVILDIENSTVERTRAUENSMANN-GESETZ - ZDVG) § 5 SCHWEIGEPFLICHT (1) Der Vertrauensmann hat über die ihm in Ausübung seiner Tätigkeit nach diesem Gesetz bekanntgewordenen Angelegenheiten und Tatsachen Stillschweigen ...
§ 9 TAV - Einzelnorm****
... IN DER SOZIALEN ENTSCHÄDIGUNG ZU ERFÜLLENDEN QUALITÄTSKRITERIEN UND DIE PFLICHTEN DER TRAUMAAMBULANZ (TRAUMAAMBULANZ-VERORDNUNG - TAV) § 9 SCHWEIGEPFLICHT (1) Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Traumaambulanz unterliegen der Schweigepflicht. Sie müssen die Leistungsberechtigten und die Sorgeberechtigten ...
§ 105 AO - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis ABGABENORDNUNG (AO) § 105 VERHÄLTNIS DER AUSKUNFTS- UND VORLAGEPFLICHT ZUR SCHWEIGEPFLICHT ÖFFENTLICHER STELLEN (1) Die Verpflichtung der Behörden oder sonstiger öffentlicher Stellen einschließlich der Deutschen Bundesbank, der Staatsbanken und der Schuldenverwaltungen ...
§ 32 BBankG - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE DEUTSCHE BUNDESBANK § 32 SCHWEIGEPFLICHT Sämtliche Personen im Dienste der Deutschen Bundesbank haben über die Angelegenheiten und Einrichtungen der Bank sowie über die von ihr geschlossenen Geschäfte Schweigen zu bewahren. Sie dürfen ...
§ 16 PostbAGSa - Einzelnorm****
... DER DEUTSCHE POSTBANK AG (ANHANG DES GESETZES ZUR UMWANDLUNG DER UNTERNEHMEN DER DEUTSCHEN BUNDESPOST IN DIE RECHTSFORM DER AKTIENGESELLSCHAFT) § 16 SCHWEIGEPFLICHT Die Mitglieder des Aufsichtsrats haben - auch nach dem Ausscheiden aus dem Amt - über vertrauliche Angaben und Geheimnisse der Gesellschaft ...
§ 15 ZDPersAV - Einzelnorm****
... DER PERSONALAKTEN DURCH DAS BUNDESAMT FÜR DEN ZIVILDIENST (ZIVILDIENST-PERSONALAKTENVERORDNUNG - ZDPERSAV) § 15 ENTBINDUNG VON DER ÄRZTLICHEN SCHWEIGEPFLICHT Personenbezogene medizinische Daten, die im Rahmen der Gewährung der Heilfürsorge oder anlässlich von Nach-, Einstellungs-, Dienstfähigkeits- ...
§ 16 PostAGSa - Einzelnorm****
... DER DEUTSCHE POST AG (ANHANG DES GESETZES ZUR UMWANDLUNG DER UNTERNEHMEN DER DEUTSCHEN BUNDESPOST IN DIE RECHTSFORM DER AKTIENGESELLSCHAFT) § 16 SCHWEIGEPFLICHT Die Mitglieder des Aufsichtsrats haben - auch nach dem Ausscheiden aus dem Amt - über vertrauliche Angaben und Geheimnisse der Gesellschaft ...
§ 15 DSLBSa - Einzelnorm****
... SATZUNG DER DSL BANK AG (ANHANG DES GESETZES ÜBER DIE UMWANDLUNG DER DEUTSCHEN SIEDLUNGS- UND LANDESRENTENBANK IN EINE AKTIENGESELLSCHAFT) § 15 SCHWEIGEPFLICHT Die Mitglieder des Aufsichtsrats haben - auch nach dem Ausscheiden aus dem Amt - über vertrauliche Angaben und Geheimnisse der Gesellschaft ...
§ 16 TelekAGSa - Einzelnorm****
... DER DEUTSCHE TELEKOM AG (ANHANG DES GESETZES ZUR UMWANDLUNG DER UNTERNEHMEN DER DEUTSCHEN BUNDESPOST IN DIE RECHTSFORM DER AKTIENGESELLSCHAFT) § 16 SCHWEIGEPFLICHT Die Mitglieder des Aufsichtsrats haben - auch nach dem Ausscheiden aus dem Amt - über vertrauliche Angaben und Geheimnisse der Gesellschaft ...
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