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Trefferliste für 'verkauf'
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- § 19 FPackV - Einzelnorm



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Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER FERTIGPACKUNGEN UND ANDERE VERKAUFSEINHEITEN (FERTIGPACKUNGSVERORDNUNG - FPACKV) § 19 FÜR DEN UNMITTELBAREN VERKAUF VORVERPACKTE LEBENSMITTEL IM SINNE DES ARTIKELS 44 ABSATZ 1 DER VERORDNUNG (EU) NR. 1169/2011 (1) Für Fertigpackungen mit Lebensmitteln, die im Hinblick ...
- § 5 GartenKundenBerPrV - Einzelnorm



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ÜBER DIE PRÜFUNG ZUM ANERKANNTEN ABSCHLUß GEPRÜFTER KUNDENBERATER/GEPRÜFTE KUNDENBERATERIN - GARTENBAU § 5 PRÜFUNGSTEIL KUNDENBERATUNG UND VERKAUF (1) Der Prüfungsteilnehmer soll nachweisen, daß er gartenbauliche Erzeugnisse und Gartenbedarfsartikel entsprechend den Verbraucherbedürfnissen auswählen ...
- § 385 BGB - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BÜRGERLICHES GESETZBUCH (BGB) § 385 FREIHÄNDIGER VERKAUF Hat die Sache einen Börsen- oder Marktpreis, so kann der Schuldner den Verkauf aus freier Hand durch einen zu solchen Verkäufen öffentlich ermächtigten Handelsmakler oder durch eine zur öffentlichen
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- § 13 MilchFettG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DEN VERKEHR MIT MILCH, MILCHERZEUGNISSEN UND FETTEN (MILCH- UND FETTGESETZ) § 13 VERKAUF VON LANDBUTTER Die obersten Landesbehörden können, wenn die Belange der Milchwirtschaft es erfordern, den Verkauf von Landbutter einschränken. * zum Seitenanfang
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- § 14 VerkEHKflAusbV - Einzelnorm



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IM EINZELHANDEL UND ZUR KAUFFRAU IM EINZELHANDEL* (VERKÄUFER- UND EINZELHANDELSKAUFLEUTEAUSBILDUNGSVERORDNUNG - VERKEHKFLAUSBV) § 14 PRÜFUNGSBEREICH VERKAUF UND WERBEMAßNAHMEN (1) Im Prüfungsbereich Verkauf und Werbemaßnahmen soll der Prüfling nachweisen, dass er in der Lage ist, 1. Werbemaßnahmen einzusetzen ...
- § 22 VerkEHKflAusbV - Einzelnorm



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IM EINZELHANDEL UND ZUR KAUFFRAU IM EINZELHANDEL* (VERKÄUFER- UND EINZELHANDELSKAUFLEUTEAUSBILDUNGSVERORDNUNG - VERKEHKFLAUSBV) § 22 PRÜFUNGSBEREICH VERKAUF UND WERBEMAßNAHMEN (1) Im Prüfungsbereich Verkauf und Werbemaßnahmen soll der Prüfling nachweisen, dass er in der Lage ist, 1. Werbemaßnahmen einzusetzen ...
- § 9 ChemKlimaschutzV - Einzelnorm



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VERÄNDERUNGEN DURCH DEN EINTRAG BESTIMMTER FLUORIERTER TREIBHAUSGASE *) (CHEMIKALIEN-KLIMASCHUTZVERORDNUNG - CHEMKLIMASCHUTZV) § 9 INVERKEHRBRINGEN, VERKAUF UND KAUF FLUORIERTER TREIBHAUSGASE (1) Wer teilfluorierte Kohlenwasserstoffe in Verkehr bringt, bedarf der vorherigen Zuteilung einer Quote nach ...
- § 58 UrhG - Einzelnorm



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Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER URHEBERRECHT UND VERWANDTE SCHUTZRECHTE (URHEBERRECHTSGESETZ) § 58 WERBUNG FÜR DIE AUSSTELLUNG UND DEN ÖFFENTLICHEN VERKAUF VON WERKEN Zulässig sind die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Zugänglichmachung von öffentlich ausgestellten oder zur öffentlichen Ausstellung ...
- § 1221 BGB - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BÜRGERLICHES GESETZBUCH (BGB) § 1221 FREIHÄNDIGER VERKAUF Hat das Pfand einen Börsen- oder Marktpreis, so kann der Pfandgläubiger den Verkauf aus freier Hand durch einen zu solchen Verkäufen öffentlich ermächtigten Handelsmakler oder durch eine zur öffentlichen
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- § 2379 BGB - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BÜRGERLICHES GESETZBUCH (BGB) § 2379 NUTZUNGEN UND LASTEN VOR VERKAUF Dem Verkäufer verbleiben die auf die Zeit vor dem Verkauf fallenden Nutzungen. Er trägt für diese Zeit die Lasten, mit Einschluss der Zinsen der Nachlassverbindlichkeiten. Den Käufer
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