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(SGB) DRITTES BUCH (III) - ARBEITSFÖRDERUNG - (ARTIKEL 1 DES GESETZES VOM 24. MÄRZ 1997, BGBL. I S. 594) § 82 FÖRDERUNG BESCHÄFTIGTER ARBEITNEHMERINNEN UND ARBEITNEHMER (1) Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können abweichend von § 81 bei beruflicher Weiterbildung im Rahmen eines bestehenden Arbeitsverhältnisses ...
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DIE ERRICHTUNG EINER BUNDESANSTALT FÜR POST UND TELEKOMMUNIKATION DEUTSCHE BUNDESPOST (BUNDESANSTALT-POST-GESETZ - BAPOSTG) § 12 ÜBERLEITUNG DER ARBEITNEHMERINNEN UND ARBEITNEHMER DES BUNDES-PENSIONS-SERVICE FÜR POST UND TELEKOMMUNIKATION E. V. (1) Die Bundesanstalt tritt in die Rechte und Pflichten ...
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UND ZUM FERNSTRAßEN-BUNDESAMT-ERRICHTUNGSGESETZ SOWIE STEUERLICHE VORSCHRIFTEN (FERNSTRAßEN-ÜBERLEITUNGSGESETZ - FERNSTRÜG) § 5 ARBEITNEHMERINNEN UND ARBEITNEHMER, AUSZUBILDENDE (1) Für den Übergang der Arbeits- bzw. Ausbildungsverhältnisse der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie der Auszubildenden ...
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DIE ERRICHTUNG EINES BUNDESAMTES FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL-GESETZ - BVLG) § 7 ÜBERNAHME DER BEAMTINNEN UND BEAMTEN UND ARBEITNEHMERINNEN UND ARBEITNEHMER (1) Die beim Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin und der Biologischen Bundesanstalt ...
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EINRICHTUNG EINER ABSCHLUSSPRÜFERAUFSICHTSSTELLE BEIM BUNDESAMT FÜR WIRTSCHAFT UND AUSFUHRKONTROLLE § 2 IN DER ABSCHLUSSPRÜFERAUFSICHTSSTELLE TÄTIGE ARBEITNEHMERINNEN UND ARBEITNEHMER SOWIE AUSZUBILDENDE (1) Auf in der Abschlussprüferaufsichtsstelle tätige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Auszubildende ...