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AuslGrdBesStBefrV - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis****
... STEUERBEFREIUNGEN FÜR GRUNDBESITZ AUSLÄNDISCHER STAATEN, DER FÜR WOHNZWECKE DES PERSONALS DIPLOMATISCHER MISSIONEN UND KONSULARISCHER VERTRETUNGEN BENUTZT WIRD ZUR GESAMTAUSGABE DER NORM IM FORMAT:   HTML   PDF   XML   EPUB     Eingangsformel     § 1     § 2     § 3 * zum Seitenanfang * Impressum * ...
BGruVerkOlympG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis****
... BUNDESEIGENEM GELÄNDE IN MÜNCHEN ZUR ERRICHTUNG FREI FINANZIERTER WOHNUNGEN, DIE WÄHREND DER OLYMPISCHEN SPIELE 1972 ALS OLYMPISCHES DORF DER MÄNNER BENUTZT WERDEN SOLLEN ZUR GESAMTAUSGABE DER NORM IM FORMAT:   HTML   PDF   XML   EPUB     § 1     § 2 * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung ...
Anlage BKatV - Einzelnorm**
... Vorschriftswidrig Gehweg, linksseitig angelegten Radweg, Seitenstreifen (außer auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen), Verkehrsinsel oder Grünanlage benutzt § 2 Absatz 1 § 49 Absatz 1 Nummer 2  55 € 2.1   – mit Behinderung § 2 Absatz 1 § 1 Absatz 2 § 49 Absatz 1 Nummer 1, 2  70 € 2 ...
Anlage 3 EEMD-ZVAnl I - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VEREINBARUNG ÜBER DIE DURCHFÜHRUNG DES PRÜFVERFAHRENS ZUR ERBRINGUNG MAUTDIENSTBEZOGENER LEISTUNGEN (PRÜFVEREINBARUNG) ANLAGE 3 ZUR PRÜFVEREINBARUNG (Fundstelle: BAnz AT 29.10.2021 V2) Bundesrepublik Deutschland vertreten durch das Bundesministerium für ...
Anlage FreqV - Einzelnorm**
zurück Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis FREQUENZVERORDNUNG* (FREQV) ANLAGE FREQUENZZUWEISUNGSTABELLE FÜR DIE BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND (BGBl. I 2013, 3330 – 3382; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)   Teil A Frequenzzuweisungen und Nutzungsbestimmungen Lfd. Nr. Frequenzbereich (kHz ...
§ 3 GrStG - Einzelnorm*
... sind befreit 1. Grundbesitz, der von einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts für einen öffentlichen Dienst oder Gebrauch benutzt wird. Ausgenommen ist der Grundbesitz, der von Berufsvertretungen und Berufsverbänden sowie von Kassenärztlichen Vereinigungen und Kassenärztlichen ...
§ 1 AuslGrdBesStBefrV - Einzelnorm*
... STEUERBEFREIUNGEN FÜR GRUNDBESITZ AUSLÄNDISCHER STAATEN, DER FÜR WOHNZWECKE DES PERSONALS DIPLOMATISCHER MISSIONEN UND KONSULARISCHER VERTRETUNGEN BENUTZT WIRD § 1  (1) Grundbesitz eines Entsendestaats oder einer für diesen handelnden Person, der für Wohnzwecke der Mitglieder des Personals seiner diplomatischen ...
Art 4 RheinSchPEV - Einzelnorm*
... § 1.10a Nummer 1 Satz 6 die dort genannten Schiffspapiere nicht aufbewahrt, 3. entgegen § 1.13 Nr. 1 Schiffahrtszeichen zum Festmachen oder Verholen benutzt, beschädigt oder unbrauchbar macht, 4. entgegen § 1.15 Nr. 1 feste Gegenstände oder Flüssigkeiten in die Wasserstraße einbringt oder einleitet ...
Art 4 MoselSchPEV - Einzelnorm*
... § 1.10a Nummer 1 Satz 5 dort genannte Schiffspapiere nicht aufbewahrt, 5. entgegen § 1.13 Nr. 1 Schiffahrtszeichen zum Festmachen oder Verholen benutzt, beschädigt oder unbrauchbar macht, 6. entgegen § 1.15 Nr. 1 feste Gegenstände oder andere Stoffe in die Wasserstraße einbringt oder einleitet, 7. entgegen ...
Eingangsformel AuslGrdBesStBefrV - Einzelnorm*
... STEUERBEFREIUNGEN FÜR GRUNDBESITZ AUSLÄNDISCHER STAATEN, DER FÜR WOHNZWECKE DES PERSONALS DIPLOMATISCHER MISSIONEN UND KONSULARISCHER VERTRETUNGEN BENUTZT WIRD EINGANGSFORMEL  Auf Grund des Artikels 2 Buchstabe a des Gesetzes zu dem Wiener Übereinkommen vom 18. April 1961 über diplomatische Beziehungen ...
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