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, MIT EISENBAHNEN UND AUF BINNENGEWÄSSERN *) (GEFAHRGUTVERORDNUNG STRAßE, EISENBAHN UND BINNENSCHIFFFAHRT - GGVSEB) § 7 ZUSTÄNDIGKEITEN DER VOM BUNDESMINISTERIUM DER VERTEIDIGUNG ODER VOM BUNDESMINISTERIUM DES INNERN UND FÜR HEIMAT BESTELLTEN SACHVERSTÄNDIGEN ODER DIENSTSTELLEN (1) Die vom Bundesministerium ...
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UND DER NICHTÖFFENTLICHEN STELLEN MIT LEBENS- ODER VERTEIDIGUNGSWICHTIGEN EINRICHTUNGEN (SICHERHEITSÜBERPRÜFUNGSFESTSTELLUNGSVERORDNUNG - SÜFV) § 16 BUNDESMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT UND KLIMASCHUTZ (1) Lebenswichtige Einrichtungen sind im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und ...
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(V) - GESETZLICHE KRANKENVERSICHERUNG - (ARTIKEL 1 DES GESETZES V. 20. DEZEMBER 1988, BGBL. I S. 2477) § 369 PRÜFUNG DER VEREINBARUNGEN DURCH DAS BUNDESMINISTERIUM FÜR GESUNDHEIT (1) Die Vereinbarung über die technischen Verfahren zur telemedizinischen Erbringung der konsiliarischen Befundbeurteilung ...
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VERORDNUNG ÜBER DIE BEFÖRDERUNG GEFÄHRLICHER GÜTER MIT SEESCHIFFEN (GEFAHRGUTVERORDNUNG SEE - GGVSEE) § 10 ZUSTÄNDIGKEITEN DER DURCH DAS BUNDESMINISTERIUM DER VERTEIDIGUNG BESTIMMTEN SACHVERSTÄNDIGEN UND DIENSTSTELLEN (1) Neben den zuständigen Behörden des Bundes und der Länder sind für die Durchführung ...
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DES BUNDESMINISTERIUMS DER VERTEIDIGUNG (BMVG-BEAMTENVERSORGUNGS-ZUSTÄNDIGKEITSANORDNUNG - BMVGBEAMTVZUSTANO) § 2 ENTSCHEIDUNG DURCH DAS BUNDESMINISTERIUM DER VERTEIDIGUNG (1) Die Entscheidung nach § 31 Absatz 5 und § 31a Absatz 3 des Beamtenversorgungsgesetzes und die Entscheidung über die Gewährung ...
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weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis SOLDATINNEN- UND SOLDATENBETEILIGUNGSGESETZ (SBG) § 39 VERTRAUENSPERSONENAUSSCHÜSSE BEI DEN UNMITTELBAR DEM BUNDESMINISTERIUM DER VERTEIDIGUNG NACHGEORDNETEN KOMMANDOS (1) Bei den unmittelbar dem Bundesministerium der Verteidigung nachgeordneten Kommandos werden ...
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UND DER NICHTÖFFENTLICHEN STELLEN MIT LEBENS- ODER VERTEIDIGUNGSWICHTIGEN EINRICHTUNGEN (SICHERHEITSÜBERPRÜFUNGSFESTSTELLUNGSVERORDNUNG - SÜFV) § 8 BUNDESMINISTERIUM DES INNERN UND FÜR HEIMAT Lebenswichtige Einrichtung ist im Bundesministerium des Innern und für Heimat unbeschadet von § 6 der Leitungsbereich ...
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DES BUNDESMINISTERIUMS DER VERTEIDIGUNG (BMVG-SOLDATENENTSCHÄDIGUNGS-ZUSTÄNDIGKEITSANORDNUNG - BMVGSEGZUSTANO) § 3 ENTSCHEIDUNG DURCH DAS BUNDESMINISTERIUM DER VERTEIDIGUNG Das Bundesministerium der Verteidigung behält sich vor, in Einzelfällen 1. die nach §§ 1 und 2 übertragenen Aufgaben und Befugnisse ...
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Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ZU § 82 DES BUNDESDISZIPLINARGESETZES (POLIZEIVOLLZUGSBEAMTEN-DIENSTVORGESETZTENVERORDNUNG - POLVBDVORGV) § 2 BUNDESMINISTERIUM DES INNERN, FÜR BAU UND HEIMAT Dienstvorgesetzte oder Dienstvorgesetzter der Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten im Bundesministerium ...