zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis AKTIENGESETZ § 174 (1) Die Hauptversammlung beschließt über die Verwendung des Bilanzgewinns. Sie ist hierbei an den festgestellten Jahresabschluß gebunden. (2) In dem Beschluß ist die Verwendung des Bilanzgewinns im einzelnen darzulegen, namentlich ...
zurück Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE MEISTERPRÜFUNG IN DEN TEILEN I UND II IM METALLBAUER-HANDWERK (METALLBAUERMEISTERVERORDNUNG - METALLBMSTRV) § 15 INKRAFTTRETEN, AUßERKRAFTTRETEN Diese Verordnung tritt am 1. Juli 2025 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Metallbauermeisterverordnung ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis AKTIENGESETZ § 175 EINBERUFUNG (1) Unverzüglich nach Eingang des Berichts des Aufsichtsrats hat der Vorstand die Hauptversammlung zur Entgegennahme des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts, eines vom Aufsichtsrat gebilligten Einzelabschlusses ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis AKTIENGESETZ § 176 VORLAGEN. ANWESENHEIT DES ABSCHLUßPRÜFERS (1) Der Vorstand hat der Hauptversammlung die in § 175 Abs. 2 genannten Vorlagen sowie bei börsennotierten Gesellschaften einen erläuternden Bericht zu den Angaben nach den §§ 289a und 315a ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE ELEKTROMAGNETISCHE VERTRÄGLICHKEIT VON BETRIEBSMITTELN* (ELEKTROMAGNETISCHE-VERTRÄGLICHKEIT-GESETZ - EMVG) § 1 ANWENDUNGSBEREICH (1) Dieses Gesetz gilt für alle Betriebsmittel, die elektromagnetische Störungen verursachen können oder deren ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE ELEKTROMAGNETISCHE VERTRÄGLICHKEIT VON BETRIEBSMITTELN* (ELEKTROMAGNETISCHE-VERTRÄGLICHKEIT-GESETZ - EMVG) § 2 EINSCHRÄNKUNGEN DES ANWENDUNGSBEREICHS (1) Auf Geräte im Sinne des Funkanlagengesetzes vom 27. Juni 2017 (BGBl. I S. 1947) sind ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE ELEKTROMAGNETISCHE VERTRÄGLICHKEIT VON BETRIEBSMITTELN* (ELEKTROMAGNETISCHE-VERTRÄGLICHKEIT-GESETZ - EMVG) § 3 BEGRIFFSBESTIMMUNGEN Im Sinne dieses Gesetzes 1. sind „Betriebsmittel“ Geräte und ortsfeste Anlagen; 2. ist „ ...