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Trefferliste für 'elektronische and signatur'

Dokument 1 - 10 von 191 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
§ 33 BNotO - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BUNDESNOTARORDNUNG (BNOTO) § 33 ELEKTRONISCHE SIGNATUR (1) Der Notar muss über ein auf Dauer prüfbares qualifiziertes Zertifikat eines qualifizierten Vertrauensdiensteanbieters und über die technischen Mittel für die Erstellung und Validierung qualifizierter ...
§ 18 eIDKG - Einzelnorm****
... FÜR UNIONSBÜRGER UND ANGEHÖRIGE DES EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTSRAUMS MIT FUNKTION ZUM ELEKTRONISCHEN IDENTITÄTSNACHWEIS (EID-KARTE-GESETZ - EIDKG) § 18 ELEKTRONISCHE SIGNATUR Die eID-Karte kann als qualifizierte elektronische Signaturerstellungseinheit im Sinne des Artikels 3 Nummer 23 der Verordnung ...
§ 22 PAuswG - Einzelnorm****
... Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER PERSONALAUSWEISE UND DEN ELEKTRONISCHEN IDENTITÄTSNACHWEIS (PERSONALAUSWEISGESETZ - PAUSWG) § 22 ELEKTRONISCHE SIGNATUR Der Personalausweis kann als qualifizierte elektronische Signaturerstellungseinheit im Sinne des Artikels 3 Nummer 23 der Verordnung ...
§ 28 HRV - Einzelnorm****
... weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE EINRICHTUNG UND FÜHRUNG DES HANDELSREGISTERS (HANDELSREGISTERVERORDNUNG - HRV) § 28 ELEKTRONISCHE SIGNATUR Der Richter oder im Fall des § 27 Abs. 2 der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle setzt der Eintragung seinen Nachnamen hinzu und signiert ...
§ 40a BeurkG - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BEURKUNDUNGSGESETZ (BEURKG) § 40A BEGLAUBIGUNG EINER QUALIFIZIERTEN ELEKTRONISCHEN SIGNATUR (1) Eine qualifizierte elektronische Signatur soll nur beglaubigt werden, wenn sie in Gegenwart des Notars oder mittels des von der Bundesnotarkammer nach § 78p ...
§ 19 NachwV - Einzelnorm****
... weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE NACHWEISFÜHRUNG BEI DER ENTSORGUNG VON ABFÄLLEN (NACHWEISVERORDNUNG - NACHWV) § 19 SIGNATUR, ÜBERMITTLUNG (1) Die zur Nachweisführung Verpflichteten sowie die zuständigen Behörden haben die zu übermittelnden elektronischen Dokumente mit einer ...
§ 39a BeurkG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BEURKUNDUNGSGESETZ (BEURKG) § 39A EINFACHE ELEKTRONISCHE ZEUGNISSE (1) Beglaubigungen und sonstige Zeugnisse im Sinne des § 39 können elektronisch errichtet werden; Beglaubigungen qualifizierter elektronischer Signaturen sind elektronisch zu errichten ...
§ 87a AO - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis ABGABENORDNUNG (AO) § 87A ELEKTRONISCHE KOMMUNIKATION (1) Die Übermittlung elektronischer Dokumente ist zulässig, soweit der Empfänger hierfür einen Zugang eröffnet. Die Übermittlung elektronischer Nachrichten und Dokumente an Finanzbehörden mit einer ...
§ 77a IRG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE INTERNATIONALE RECHTSHILFE IN STRAFSACHEN (IRG) § 77A ELEKTRONISCHE KOMMUNIKATION UND AKTENFÜHRUNG (1) Ist nach diesem Gesetz für die Leistung von Rechtshilfe die Einreichung schriftlicher Unterlagen einschließlich von Originalen oder ...
§ 6 BfJG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE ERRICHTUNG DES BUNDESAMTS FÜR JUSTIZ (BFJG) § 6 ELEKTRONISCHE KOMMUNIKATION (1) Beim Bundesamt können elektronische Dokumente eingereicht werden, wenn diese für die Bearbeitung im Bundesamt geeignet sind. Ist ein elektronisches Dokument ...
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