* Startseite * Gesetze / Verordnungen * Aktualitätendienst * Titelsuche * Volltextsuche * Translations * Hinweise * Tastenkombinationen * Landesrecht * Rechtsprechung im Internet * Verwaltungsvorschriften im Internet * N-Lex EINKOMMENSTEUER-DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG ZUR GESAMTAUSGABE DER NORM IM FORMAT ...
weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis EINKOMMENSTEUER-DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (ESTDV 1955) INHALTSÜBERSICHT Anwendung auf Ehegatten und Lebenspartner § 1 (weggefallen) §§ 2 und 3 Zu § 3 des Gesetzes Steuerfreie Einnahmen § 4 (weggefallen) § 5 Zu den §§ 4 bis 7 des Gesetzes Eröffnung ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis EINKOMMENSTEUER-DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (ESTDV 1955) § 1 ANWENDUNG AUF EHEGATTEN UND LEBENSPARTNER Die Regelungen dieser Verordnung zu Ehegatten und Ehen sind auch auf Lebenspartner und Lebenspartnerschaften anzuwenden. * zum Seitenanfang * Impressum ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis EINKOMMENSTEUER-DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (ESTDV 1955) § 4 STEUERFREIE EINNAHMEN Die Vorschriften der Lohnsteuer-Durchführungsverordnung über die Steuerpflicht oder die Steuerfreiheit von Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit sind bei der Veranlagung ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis EINKOMMENSTEUER-DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (ESTDV 1955) § 6 ERÖFFNUNG, ERWERB, AUFGABE UND VERÄUßERUNG EINES BETRIEBS (1) Wird ein Betrieb eröffnet oder erworben, so tritt bei der Ermittlung des Gewinns an die Stelle des Betriebsvermögens am Schluss des ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis EINKOMMENSTEUER-DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (ESTDV 1955) § 8 EIGENBETRIEBLICH GENUTZTE GRUNDSTÜCKE VON UNTERGEORDNETEM WERT Eigenbetrieblich genutzte Grundstücksteile brauchen nicht als Betriebsvermögen behandelt zu werden, wenn ihre Größe nicht mehr als ...