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- GmbHG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis



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- Act on Limited Liability Companies (Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung – GmbHG)



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im Internet * N-Lex ACT ON LIMITED LIABILITY COMPANIES (GESETZ BETREFFEND DIE GESELLSCHAFTEN MIT BESCHRÄNKTER HAFTUNG – GMBHG) FULL TEXT IN FORMAT: HTML PDF Übersetzung durch Ute Reusch. Translation provided by Ute Reusch. Stand: Die Übersetzung berücksichtigt die Änderung(en) des Gesetzes ...
- Anlage 2 GmbHG - Einzelnorm



- zurück Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ BETREFFEND DIE GESELLSCHAFTEN MIT BESCHRÄNKTER HAFTUNG (GMBHG) ANLAGE 2 (ZU § 2 ABSATZ 3) (Fundstelle: BGBl. I 2021, 3364 - 3366) a) Musterprotokoll für die Gründung einer Einpersonengesellschaft mittels Videokommunikation UR. Nr. ___________________
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- § 58 GmbHG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ BETREFFEND DIE GESELLSCHAFTEN MIT BESCHRÄNKTER HAFTUNG (GMBHG) § 58 HERABSETZUNG DES STAMMKAPITALS (1) Eine Herabsetzung des Stammkapitals kann nur unter Beobachtung der nachstehenden Bestimmungen erfolgen: 1. der Beschluß auf Herabsetzung des
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- § 58a GmbHG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ BETREFFEND DIE GESELLSCHAFTEN MIT BESCHRÄNKTER HAFTUNG (GMBHG) § 58A VEREINFACHTE KAPITALHERABSETZUNG (1) Eine Herabsetzung des Stammkapitals, die dazu dienen soll, Wertminderungen auszugleichen oder sonstige Verluste zu decken, kann als vereinfachte
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- § 58b GmbHG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ BETREFFEND DIE GESELLSCHAFTEN MIT BESCHRÄNKTER HAFTUNG (GMBHG) § 58B BETRÄGE AUS RÜCKLAGENAUFLÖSUNG UND KAPITALHERABSETZUNG (1) Die Beträge, die aus der Auflösung der Kapital- oder Gewinnrücklagen und aus der Kapitalherabsetzung gewonnen werden
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- § 58c GmbHG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ BETREFFEND DIE GESELLSCHAFTEN MIT BESCHRÄNKTER HAFTUNG (GMBHG) § 58C NICHTEINTRITT ANGENOMMENER VERLUSTE Ergibt sich bei Aufstellung der Jahresbilanz für das Geschäftsjahr, in dem der Beschluß über die Kapitalherabsetzung gefaßt wurde, oder für
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- Introductory Act to the Act on Limited Liability Companies (Einführungsgesetz zum Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung – GmbHG-Einführungsgesetz)



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ACT TO THE ACT ON LIMITED LIABILITY COMPANIES (EINFÜHRUNGSGESETZ ZUM GESETZ BETREFFEND DIE GESELLSCHAFTEN MIT BESCHRÄNKTER HAFTUNG – GMBHG-EINFÜHRUNGSGESETZ) FULL TEXT IN FORMAT: HTML PDF Übersetzung durch Ute Reusch. Translation provided by Ute Reusch. Stand: Die Übersetzung berücksichtigt ...
- § 58d GmbHG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ BETREFFEND DIE GESELLSCHAFTEN MIT BESCHRÄNKTER HAFTUNG (GMBHG) § 58D GEWINNAUSSCHÜTTUNG (1) Gewinn darf vor Ablauf des fünften nach der Beschlußfassung über die Kapitalherabsetzung beginnenden Geschäftsjahrs nur ausgeschüttet werden, wenn die Kapital
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- § 58e GmbHG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ BETREFFEND DIE GESELLSCHAFTEN MIT BESCHRÄNKTER HAFTUNG (GMBHG) § 58E BESCHLUSS ÜBER DIE KAPITALHERABSETZUNG (1) Im Jahresabschluß für das letzte vor der Beschlußfassung über die Kapitalherabsetzung abgelaufene Geschäftsjahr können das Stammkapital
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