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Trefferliste für 'kwg'

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KWG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis****
* Startseite * Gesetze / Verordnungen * Aktualitätendienst * Titelsuche * Volltextsuche * Translations * Hinweise * Tastenkombinationen * Landesrecht * Rechtsprechung im Internet * Verwaltungsvorschriften im Internet * N-Lex GESETZ ÜBER DAS KREDITWESEN ZUR GESAMTAUSGABE DER NORM IM FORMAT:   HTML  ...
Anlage ErstAnzV - Einzelnorm**
... UND WERTPAPIERHANDELSBANKEN NACH DEM GESETZ ÜBER DAS KREDITWESEN (ERSTANZEIGENVERORDNUNG - ERSTANZV) ANLAGE ANZEIGE NACH § 64E ABS. 2 SATZ 1 KWG (FINANZDIENSTLEISTUNGSINSTITUTE UND WERTPAPIERHANDELSBANKEN)1) Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 1997, S. 3413 An die Landeszentralbank: ------------ ...
Anlage FinDAGebV - Einzelnorm**
... der Grundlage des Vermögensanlagengesetzes (VermAnlG)  5 Individuell zurechenbare öffentliche Leistungen auf der Grundlage des Kreditwesengesetzes (KWG), der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2013  6 Individuell zurechenbare öffentliche Leistungen auf der Grundlage der Liquiditätsverordnung ...
§ 8 KWG - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DAS KREDITWESEN (KREDITWESENGESETZ - KWG) § 8 ZUSAMMENARBEIT MIT ANDEREN STELLEN (1) (weggefallen)(2) Werden gegen Inhaber oder Geschäftsleiter von Instituten oder Finanzholding-Gesellschaften oder gemischten Finanzholding-Gesellschaften sowie ...
§ 44a KWG - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DAS KREDITWESEN (KREDITWESENGESETZ - KWG) § 44A GRENZÜBERSCHREITENDE AUSKÜNFTE UND PRÜFUNGEN (1) Rechtsvorschriften, die einer Übermittlung von Daten entgegenstehen, sind nicht anzuwenden auf die Übermittlung von Daten zwischen einem Institut ...
§ 64l KWG - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DAS KREDITWESEN (KREDITWESENGESETZ - KWG) § 64L ÜBERGANGSVORSCHRIFT ZUR ERLAUBNIS FÜR DIE ANLAGEVERWALTUNG Für ein Institut, das am 25. März 2009 die Erlaubnis für das Finanzkommissionsgeschäft, den Eigenhandel oder die Finanzportfolioverwaltung ...
§ 8a KWG - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DAS KREDITWESEN (KREDITWESENGESETZ - KWG) § 8A BESONDERE AUFGABEN BEI DER AUFSICHT AUF ZUSAMMENGEFASSTER BASIS (1) Ist die Bundesanstalt für die Aufsicht auf zusammengefasster Basis über eine Institutsgruppe, eine Finanzholding-Gruppe oder ...
§ 44b KWG - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DAS KREDITWESEN (KREDITWESENGESETZ - KWG) § 44B AUSKÜNFTE UND PRÜFUNGEN BEI INHABERN BEDEUTENDER BETEILIGUNGEN (1) Die Verpflichtungen nach § 44 Absatz 1 Satz 1 gegenüber der Bundesanstalt und der Deutschen Bundesbank zur Auskunft und Vorlegung ...
§ 64m KWG - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DAS KREDITWESEN (KREDITWESENGESETZ - KWG) § 64M ÜBERGANGSVORSCHRIFT ZUM BREXIT-STEUERBEGLEITGESETZ (1) § 25a Absatz 5a in der am 29. März 2019 geltenden Fassung ist erstmals für Kündigungen anzuwenden, die nach Ablauf von acht Monaten nach ...
§ 8b KWG - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DAS KREDITWESEN (KREDITWESENGESETZ - KWG) § 8B ZUSTÄNDIGKEIT FÜR DIE AUFSICHT AUF ZUSAMMENGEFASSTER BASIS (1) Die Bundesanstalt übt die Aufsicht auf zusammengefasster Basis über eine Institutsgruppe, Finanzholding-Gruppe oder gemischte Finanzholding ...
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