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Trefferliste für 'rechnung'
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- § 31 UStDV - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis UMSATZSTEUER-DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (USTDV) § 31 ANGABEN IN DER RECHNUNG (1) Eine Rechnung kann aus mehreren Dokumenten bestehen, aus denen sich die nach § 14 Abs. 4 des Gesetzes geforderten Angaben insgesamt ergeben. In einem dieser Dokumente sind das
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- § 10 GOZ - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GEBÜHRENORDNUNG FÜR ZAHNÄRZTE (GOZ) § 10 FÄLLIGKEIT UND ABRECHNUNG DER VERGÜTUNG, RECHNUNG (1) Die Vergütung wird fällig, wenn dem Zahlungspflichtigen eine dieser Verordnung entsprechende Rechnung nach der Anlage 2 erteilt worden ist. Künftige Änderungen
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- § 359a SGB 5 - Einzelnorm



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(SGB) FÜNFTES BUCH (V) - GESETZLICHE KRANKENVERSICHERUNG - (ARTIKEL 1 DES GESETZES V. 20. DEZEMBER 1988, BGBL. I S. 2477) § 359A ELEKTRONISCHE RECHNUNG (1) Sobald die für die Anwendung nach § 334 Absatz 1 Satz 2 Nummer 8 erforderlichen Dienste und Komponenten in der Telematikinfrastruktur zur Verfügung ...
- § 12 GOÄ - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GEBÜHRENORDNUNG FÜR ÄRZTE (GOÄ) § 12 FÄLLIGKEIT UND ABRECHNUNG DER VERGÜTUNG, RECHNUNG (1) Die Vergütung wird fällig, wenn dem Zahlungspflichtigen eine dieser Verordnung entsprechende Rechnung erteilt worden ist. (2) Die Rechnung muß insbesondere enthalten
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- § 56 AktG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis AKTIENGESETZ § 56 KEINE ZEICHNUNG EIGENER AKTIEN. AKTIENÜBERNAHME FÜR RECHNUNG DER GESELLSCHAFT ODER DURCH EIN ABHÄNGIGES ODER IN MEHRHEITSBESITZ STEHENDES UNTERNEHMEN (1) Die Gesellschaft darf keine eigenen Aktien zeichnen. (2) Ein abhängiges Unternehmen
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- § 47 HGrG - Einzelnorm



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Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE GRUNDSÄTZE DES HAUSHALTSRECHTS DES BUNDES UND DER LÄNDER (HAUSHALTSGRUNDSÄTZEGESETZ - HGRG) § 47 ENTLASTUNG, RECHNUNG DES RECHNUNGSHOFES (1) Die gesetzgebenden Körperschaften beschließen auf Grund der Rechnung und des jährlichen Berichts des Rechnungshofes über die ...
- § 5 ERechV - Einzelnorm



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ÜBER DIE ELEKTRONISCHE RECHNUNGSSTELLUNG IM ÖFFENTLICHEN AUFTRAGSWESEN DES BUNDES (E-RECHNUNGSVERORDNUNG - ERECHV) § 5 INHALT DER ELEKTRONISCHEN RECHNUNG (1) Die elektronische Rechnung hat neben den umsatzsteuerrechtlichen Rechnungsbestandteilen mindestens folgende Angaben zu enthalten: 1. eine Leitweg ...
- § 8 RechPensV - Einzelnorm



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Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE RECHNUNGSLEGUNG VON PENSIONSFONDS (PENSIONSFONDS-RECHNUNGSLEGUNGSVERORDNUNG - RECHPENSV) § 8 VERMÖGEN FÜR RECHNUNG UND RISIKO VON ARBEITNEHMERN UND ARBEITGEBERN (1) Im Posten "Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern" sind diejenigen ...
- § 48 VVG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DEN VERSICHERUNGSVERTRAG (VERSICHERUNGSVERTRAGSGESETZ - VVG) § 48 VERSICHERUNG FÜR RECHNUNG „WEN ES ANGEHT“ Ist die Versicherung für Rechnung „wen es angeht“ genommen oder ist dem Vertrag in sonstiger Weise zu entnehmen
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- § 1866 BGB - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BÜRGERLICHES GESETZBUCH (BGB) § 1866 PRÜFUNG DER RECHNUNG DURCH DAS BETREUUNGSGERICHT (1) Das Betreuungsgericht hat die Rechnung sachlich und rechnerisch zu prüfen und, soweit erforderlich, ihre Berichtigung und Ergänzung durch den Betreuer herbeizuführen
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