, umso höher die Genauigkeit.



... ZUR SICHERUNG DER TARIFTREUE BEI DER VERGABE UND AUSFÜHRUNG ÖFFENTLICHER AUFTRÄGE UND KONZESSIONEN DES BUNDES (BUNDESTARIFTREUEGESETZ - BTTG) § 5 RECHTSVERORDNUNG ZUR FESTSETZUNG DER VERBINDLICHEN ARBEITSBEDINGUNGEN; VERORDNUNGSERMÄCHTIGUNG (1) Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird ermächtigt ...



... ENTSANDTE UND FÜR REGELMÄßIG IM INLAND BESCHÄFTIGTE ARBEITNEHMER UND ARBEITNEHMERINNEN (ARBEITNEHMER-ENTSENDEGESETZ - AENTG) § 7A RECHTSVERORDNUNG FÜR DIE FÄLLE DES § 4 ABSATZ 2 (1) Auf gemeinsamen Antrag der Parteien eines Tarifvertrages im Sinne von § 4 Absatz 2 und § 5 kann das Bundesministerium ...



... GRENZÜBERSCHREITEND ENTSANDTE UND FÜR REGELMÄßIG IM INLAND BESCHÄFTIGTE ARBEITNEHMER UND ARBEITNEHMERINNEN (ARBEITNEHMER-ENTSENDEGESETZ - AENTG) § 7 RECHTSVERORDNUNG FÜR DIE FÄLLE DES § 4 ABSATZ 1 (1) Auf gemeinsamen Antrag der Parteien eines Tarifvertrages im Sinne von § 4 Absatz 1 sowie §§ 5 und 6 ...



... ZUR VORSORGE FÜR EINE VERSORGUNGSKRISE (ERNÄHRUNGSSICHERSTELLUNGS- UND -VORSORGEGESETZ - ESVG) § 16 ENTSCHÄDIGUNG, ERMÄCHTIGUNG ZUM ERLASS EINER RECHTSVERORDNUNG (1) Stellt eine nach diesem Gesetz erlassene Rechtsverordnung oder eine Maßnahme auf Grund dieses Gesetzes oder auf Grund einer nach diesem ...



... ENTSANDTE UND FÜR REGELMÄßIG IM INLAND BESCHÄFTIGTE ARBEITNEHMER UND ARBEITNEHMERINNEN (ARBEITNEHMER-ENTSENDEGESETZ - AENTG) § 11 RECHTSVERORDNUNG (1) Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales kann durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates bestimmen, dass die von der nach § 12 errichteten ...



...



... VON ARBEITSLEISTUNGEN FÜR ZWECKE DER VERTEIDIGUNG EINSCHLIEßLICH DES SCHUTZES DER ZIVILBEVÖLKERUNG (ARBEITSSICHERSTELLUNGSGESETZ) § 38 RECHTSVERORDNUNG (1) Für Arbeitnehmer bei der Bundeswehr und den verbündeten Streitkräften sowie bei Gesellschaften im Sinne von § 4 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1a und bei ...



... RENTENVERSICHERUNG - (ARTIKEL 1 DES GESETZES V. 18. DEZEMBER 1989, BGBL. I S. 2261, 1990 I S. 1337) § 142 VEREINIGUNG VON REGIONALTRÄGERN DURCH RECHTSVERORDNUNG (1) Haben in einem Land mehrere Regionalträger ihren Sitz, kann die Landesregierung zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit oder der Leistungsfähigkeit ...



...



...