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Trefferliste für 'sonderurlaub'

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§ 22 SUrlV - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DEN SONDERURLAUB FÜR BUNDESBEAMTINNEN UND BUNDESBEAMTE SOWIE FÜR RICHTERINNEN UND RICHTER DES BUNDES (SONDERURLAUBSVERORDNUNG - SURLV) § 22 SONDERURLAUB IN ANDEREN FÄLLEN (1) Sonderurlaub unter Wegfall der Besoldung kann gewährt werden ...
§ 18 SUrlV - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DEN SONDERURLAUB FÜR BUNDESBEAMTINNEN UND BUNDESBEAMTE SOWIE FÜR RICHTERINNEN UND RICHTER DES BUNDES (SONDERURLAUBSVERORDNUNG - SURLV) § 18 SONDERURLAUB FÜR FAMILIENHEIMFAHRTEN (1) Beamtinnen und Beamten, die Trennungsgeld nach der Trennungsgeldverordnung ...
§ 9 SUrlV - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DEN SONDERURLAUB FÜR BUNDESBEAMTINNEN UND BUNDESBEAMTE SOWIE FÜR RICHTERINNEN UND RICHTER DES BUNDES (SONDERURLAUBSVERORDNUNG - SURLV) § 9 SONDERURLAUB FÜR AUS- ODER FORTBILDUNG (1) Je Kalenderjahr sind insgesamt jeweils bis zu fünf Arbeitstage ...
§ 11 SUrlV - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DEN SONDERURLAUB FÜR BUNDESBEAMTINNEN UND BUNDESBEAMTE SOWIE FÜR RICHTERINNEN UND RICHTER DES BUNDES (SONDERURLAUBSVERORDNUNG - SURLV) § 11 SONDERURLAUB FÜR ZWECKE DER MILITÄRISCHEN UND ZIVILEN VERTEIDIGUNG (1) Für die Teilnahme an Ausbildungsveranstaltungen ...
§ 17 SUrlV - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DEN SONDERURLAUB FÜR BUNDESBEAMTINNEN UND BUNDESBEAMTE SOWIE FÜR RICHTERINNEN UND RICHTER DES BUNDES (SONDERURLAUBSVERORDNUNG - SURLV) § 17 SONDERURLAUB FÜR SPORTLICHE ZWECKE (1) Sonderurlaub unter Fortzahlung der Besoldung ist zu gewähren ...
§ 20 SUrlV - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DEN SONDERURLAUB FÜR BUNDESBEAMTINNEN UND BUNDESBEAMTE SOWIE FÜR RICHTERINNEN UND RICHTER DES BUNDES (SONDERURLAUBSVERORDNUNG - SURLV) § 20 SONDERURLAUB AUS MEDIZINISCHEN ANLÄSSEN (1) Sonderurlaub unter Fortzahlung der Besoldung ist zu ...
§ 6 SUrlV - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DEN SONDERURLAUB FÜR BUNDESBEAMTINNEN UND BUNDESBEAMTE SOWIE FÜR RICHTERINNEN UND RICHTER DES BUNDES (SONDERURLAUBSVERORDNUNG - SURLV) § 6 SONDERURLAUB ZUR AUSÜBUNG EINER TÄTIGKEIT IN ÖFFENTLICHEN ZWISCHENSTAATLICHEN ODER ÜBERSTAATLICHEN ...
§ 10 SUrlV - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DEN SONDERURLAUB FÜR BUNDESBEAMTINNEN UND BUNDESBEAMTE SOWIE FÜR RICHTERINNEN UND RICHTER DES BUNDES (SONDERURLAUBSVERORDNUNG - SURLV) § 10 SONDERURLAUB FÜR FREMDSPRACHLICHE AUS- ODER FORTBILDUNG (1) Für eine fremdsprachliche Aus- oder ...
§ 12 SUrlV - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DEN SONDERURLAUB FÜR BUNDESBEAMTINNEN UND BUNDESBEAMTE SOWIE FÜR RICHTERINNEN UND RICHTER DES BUNDES (SONDERURLAUBSVERORDNUNG - SURLV) § 12 SONDERURLAUB FÜR VEREINSPOLITISCHE ZWECKE (1) Einer Beamtin oder einem Beamten, die oder der als ...
§ 21a SUrlV - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DEN SONDERURLAUB FÜR BUNDESBEAMTINNEN UND BUNDESBEAMTE SOWIE FÜR RICHTERINNEN UND RICHTER DES BUNDES (SONDERURLAUBSVERORDNUNG - SURLV) § 21A SONDERURLAUB BEI MITAUFNAHME ODER GANZTÄGIGER BEGLEITUNG BEI STATIONÄRER KRANKENHAUSBEHANDLUNG ...
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