zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DEN SONDERURLAUB FÜR BUNDESBEAMTINNEN UND BUNDESBEAMTE SOWIE FÜR RICHTERINNEN UND RICHTER DES BUNDES (SONDERURLAUBSVERORDNUNG - SURLV) § 22 SONDERURLAUB IN ANDEREN FÄLLEN (1) Sonderurlaub unter Wegfall der Besoldung kann gewährt werden ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DEN SONDERURLAUB FÜR BUNDESBEAMTINNEN UND BUNDESBEAMTE SOWIE FÜR RICHTERINNEN UND RICHTER DES BUNDES (SONDERURLAUBSVERORDNUNG - SURLV) § 18 SONDERURLAUB FÜR FAMILIENHEIMFAHRTEN (1) Beamtinnen und Beamten, die Trennungsgeld nach der Trennungsgeldverordnung ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DEN SONDERURLAUB FÜR BUNDESBEAMTINNEN UND BUNDESBEAMTE SOWIE FÜR RICHTERINNEN UND RICHTER DES BUNDES (SONDERURLAUBSVERORDNUNG - SURLV) § 9 SONDERURLAUB FÜR AUS- ODER FORTBILDUNG (1) Je Kalenderjahr sind insgesamt jeweils bis zu fünf Arbeitstage ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DEN SONDERURLAUB FÜR BUNDESBEAMTINNEN UND BUNDESBEAMTE SOWIE FÜR RICHTERINNEN UND RICHTER DES BUNDES (SONDERURLAUBSVERORDNUNG - SURLV) § 11 SONDERURLAUB FÜR ZWECKE DER MILITÄRISCHEN UND ZIVILEN VERTEIDIGUNG (1) Für die Teilnahme an Ausbildungsveranstaltungen ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DEN SONDERURLAUB FÜR BUNDESBEAMTINNEN UND BUNDESBEAMTE SOWIE FÜR RICHTERINNEN UND RICHTER DES BUNDES (SONDERURLAUBSVERORDNUNG - SURLV) § 17 SONDERURLAUB FÜR SPORTLICHE ZWECKE (1) Sonderurlaub unter Fortzahlung der Besoldung ist zu gewähren ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DEN SONDERURLAUB FÜR BUNDESBEAMTINNEN UND BUNDESBEAMTE SOWIE FÜR RICHTERINNEN UND RICHTER DES BUNDES (SONDERURLAUBSVERORDNUNG - SURLV) § 20 SONDERURLAUB AUS MEDIZINISCHEN ANLÄSSEN (1) Sonderurlaub unter Fortzahlung der Besoldung ist zu ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DEN SONDERURLAUB FÜR BUNDESBEAMTINNEN UND BUNDESBEAMTE SOWIE FÜR RICHTERINNEN UND RICHTER DES BUNDES (SONDERURLAUBSVERORDNUNG - SURLV) § 6 SONDERURLAUB ZUR AUSÜBUNG EINER TÄTIGKEIT IN ÖFFENTLICHEN ZWISCHENSTAATLICHEN ODER ÜBERSTAATLICHEN ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DEN SONDERURLAUB FÜR BUNDESBEAMTINNEN UND BUNDESBEAMTE SOWIE FÜR RICHTERINNEN UND RICHTER DES BUNDES (SONDERURLAUBSVERORDNUNG - SURLV) § 10 SONDERURLAUB FÜR FREMDSPRACHLICHE AUS- ODER FORTBILDUNG (1) Für eine fremdsprachliche Aus- oder ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DEN SONDERURLAUB FÜR BUNDESBEAMTINNEN UND BUNDESBEAMTE SOWIE FÜR RICHTERINNEN UND RICHTER DES BUNDES (SONDERURLAUBSVERORDNUNG - SURLV) § 12 SONDERURLAUB FÜR VEREINSPOLITISCHE ZWECKE (1) Einer Beamtin oder einem Beamten, die oder der als ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DEN SONDERURLAUB FÜR BUNDESBEAMTINNEN UND BUNDESBEAMTE SOWIE FÜR RICHTERINNEN UND RICHTER DES BUNDES (SONDERURLAUBSVERORDNUNG - SURLV) § 21A SONDERURLAUB BEI MITAUFNAHME ODER GANZTÄGIGER BEGLEITUNG BEI STATIONÄRER KRANKENHAUSBEHANDLUNG ...