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Trefferliste für 'teilzeit'

Dokument 1 - 10 von 122 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
§ 8 PatAnwAPrV - Einzelnorm****
... VERORDNUNG ÜBER DIE AUSBILDUNG UND PRÜFUNG DER PATENTANWÄLTE (PATENTANWALTSAUSBILDUNGS- UND -PRÜFUNGSVERORDNUNG - PATANWAPRV) § 8 AUSBILDUNG IN TEILZEIT (1) Die Ausbildung hat grundsätzlich in Vollzeit zu erfolgen. Sie kann nur aus wichtigem Grund in Teilzeit erfolgen, insbesondere 1. wenn eine Bewerberin ...
§ 2 USG - Einzelnorm****
... Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE LEISTUNGEN ZUR SICHERUNG DES UNTERHALTS VON RESERVISTENDIENST LEISTENDEN (UNTERHALTSSICHERUNGSGESETZ - USG) § 2 TEILZEIT Bei Teilzeitbeschäftigung nach § 30a Absatz 1 des Soldatengesetzes werden Leistungen nach den §§ 5 bis 9, 11 und 14 anteilig gewährt. Die Leistungen ...
§ 5a EUrlV - Einzelnorm****
... DER BEAMTINNEN, BEAMTEN UND RICHTERINNEN UND RICHTER DES BUNDES (ERHOLUNGSURLAUBSVERORDNUNG - EURLV) § 5A URLAUBSDAUER BEI ÜBERGANG ZU TEILZEIT (1) Verringert sich bei einem Übergang von Vollzeit- zu Teilzeitbeschäftigung die Zahl der wöchentlichen Arbeitstage, so bleibt der bis dahin erworbene Erholungsurlaubsanspruch ...
§ 91 BBG - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BUNDESBEAMTENGESETZ (BBG) § 91 TEILZEIT (1) Beamtinnen und Beamten, die Anspruch auf Besoldung haben, kann auf Antrag Teilzeitbeschäftigung bis zur Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit und bis zur jeweils beantragten Dauer bewilligt werden, soweit dienstliche ...
§ 92 BBG - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BUNDESBEAMTENGESETZ (BBG) § 92 FAMILIENBEDINGTE TEILZEIT, FAMILIENBEDINGTE BEURLAUBUNG (1) Beamtinnen und Beamten, die Anspruch auf Besoldung haben, wird auf Antrag Teilzeitbeschäftigung oder Urlaub ohne Besoldung bewilligt, wenn 1. sie a) mindestens ...
TzBfG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis***
* Startseite * Gesetze / Verordnungen * Aktualitätendienst * Titelsuche * Volltextsuche * Translations * Hinweise * Tastenkombinationen * Landesrecht * Rechtsprechung im Internet * Verwaltungsvorschriften im Internet * N-Lex GESETZ ÜBER TEILZEITARBEIT UND BEFRISTETE ARBEITSVERTRÄGE ZUR GESAMTAUSGABE ...
Anhang 1 18. BImSchV - Einzelnorm*
... erforderlich. 1.3.3 Zuschlag K l,i für Impulshaltigkeit und/oder auffällige Pegeländerungen Enthält das zu beurteilende Geräusch während einer Teilzeit T i der Beurteilungszeit nach Nr. 1.3.2 Impulse und/oder auffällige Pegeländerungen, wie z.B. Aufprallgeräusche von Bällen, Geräusche von Startpistolen ...
§ 356a BGB - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BÜRGERLICHES GESETZBUCH (BGB) § 356A WIDERRUFSRECHT BEI TEILZEIT-WOHNRECHTEVERTRÄGEN, VERTRÄGEN ÜBER EIN LANGFRISTIGES URLAUBSPRODUKT, BEI VERMITTLUNGSVERTRÄGEN UND TAUSCHSYSTEMVERTRÄGEN (1) Der Widerruf ist in Textform zu erklären. (2) Die Widerrufsfrist ...
§ 481 BGB - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BÜRGERLICHES GESETZBUCH (BGB) § 481 TEILZEIT-WOHNRECHTEVERTRAG (1) Ein Teilzeit-Wohnrechtevertrag ist ein Vertrag, durch den ein Unternehmer einem Verbraucher gegen Zahlung eines Gesamtpreises das Recht verschafft oder zu verschaffen verspricht, für die ...
Art 229 § 25 EGBGB - Einzelnorm*
... Inhaltsverzeichnis EINFÜHRUNGSGESETZ ZUM BÜRGERLICHEN GESETZBUCHE § 25 ÜBERGANGSVORSCHRIFTEN ZUM GESETZ ZUR MODERNISIERUNG DER REGELUNGEN ÜBER TEILZEIT-WOHNRECHTEVERTRÄGE, VERTRÄGE ÜBER LANGFRISTIGE URLAUBSPRODUKTE SOWIE VERMITTLUNGSVERTRÄGE UND TAUSCHSYSTEMVERTRÄGE (1) Auf einen vor dem 23. Februar ...
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