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Trefferliste für 'umwandlungsgesetz'

Dokument 1 - 10 von 470 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
UmwG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis****
... * Translations * Hinweise * Tastenkombinationen * Landesrecht * Rechtsprechung im Internet * Verwaltungsvorschriften im Internet * N-Lex UMWANDLUNGSGESETZ ZUR GESAMTAUSGABE DER NORM IM FORMAT:   HTML   PDF   XML   EPUB        Inhaltsübersicht Erstes Buch   Möglichkeiten von Umwandlungen     § 1 Arten ...
DGBankUmwG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis****
* Startseite * Gesetze / Verordnungen * Aktualitätendienst * Titelsuche * Volltextsuche * Translations * Hinweise * Tastenkombinationen * Landesrecht * Rechtsprechung im Internet * Verwaltungsvorschriften im Internet * N-Lex GESETZ ZUR UMWANDLUNG DER DEUTSCHEN GENOSSENSCHAFTSBANK ZUR GESAMTAUSGABE ...
ITZBundG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis****
* Startseite * Gesetze / Verordnungen * Aktualitätendienst * Titelsuche * Volltextsuche * Translations * Hinweise * Tastenkombinationen * Landesrecht * Rechtsprechung im Internet * Verwaltungsvorschriften im Internet * N-Lex GESETZ ÜBER DIE UMWANDLUNG DES INFORMATIONSTECHNIKZENTRUMS BUND IN EINE NICHTRECHTSFÄHIGE ...
DSLBUmwG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis****
* Startseite * Gesetze / Verordnungen * Aktualitätendienst * Titelsuche * Volltextsuche * Translations * Hinweise * Tastenkombinationen * Landesrecht * Rechtsprechung im Internet * Verwaltungsvorschriften im Internet * N-Lex GESETZ ÜBER DIE UMWANDLUNG DER DEUTSCHEN SIEDLUNGS- UND LANDESRENTENBANK IN ...
§ 17 UmwG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis UMWANDLUNGSGESETZ (UMWG) § 17 ANLAGEN DER ANMELDUNG (1) Der Anmeldung sind in Ausfertigung oder öffentlich beglaubigter Abschrift oder, soweit sie nicht notariell zu beurkunden sind, in Urschrift oder Abschrift der Verschmelzungsvertrag, die Niederschriften ...
§ 104 UmwG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis UMWANDLUNGSGESETZ (UMWG) § 104 BEKANNTMACHUNG DER VERSCHMELZUNG (1) Ist ein übertragender wirtschaftlicher Verein nicht in ein Handelsregister eingetragen, so hat sein Vorstand die bevorstehende Verschmelzung durch den Bundesanzeiger bekanntzumachen. ...
§ 202 UmwG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis UMWANDLUNGSGESETZ (UMWG) § 202 WIRKUNGEN DER EINTRAGUNG (1) Die Eintragung der neuen Rechtsform in das Register hat folgende Wirkungen: 1. Der formwechselnde Rechtsträger besteht in der in dem Formwechselbeschluss bestimmten Rechtsform weiter. 2. Die ...
§ 299 UmwG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis UMWANDLUNGSGESETZ (UMWG) § 299 BENACHRICHTIGUNG DER AKTIONÄRE, VERÄUßERUNG VON AKTIEN, HAUPTVERSAMMLUNGSBESCHLÜSSE (1) Auf die Benachrichtigung der Aktionäre durch die Gesellschaft ist § 267, auf die Aufforderung zur Abholung der ihnen zustehenden Aktien ...
§ 18 UmwG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis UMWANDLUNGSGESETZ (UMWG) § 18 FIRMA ODER NAME DES ÜBERNEHMENDEN RECHTSTRÄGERS (1) Der übernehmende Rechtsträger darf die Firma eines der übertragenden Rechtsträger, dessen Handelsgeschäft er durch die Verschmelzung erwirbt, mit oder ohne Beifügung eines ...
§ 104a UmwG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis UMWANDLUNGSGESETZ (UMWG) § 104A AUSSCHLUß DER BARABFINDUNG IN BESTIMMTEN FÄLLEN Die §§ 29 bis 34 sind auf die Verschmelzung eines eingetragenen Vereins, der nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer befreit ist, nicht ...
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