...
...
...
...
...
...
...
...
UND DEREN ÜBERTRAGUNG NACH DEM TRANSPLANTATIONSGESETZ *) (TPG-GEWEBEVERORDNUNG - TPG-GEWV) ANLAGE 4 ERFORDERLICHE LABORUNTERSUCHUNGEN FÜR DIE VERWENDUNG VON KEIMZELLEN NACH § 6 ( Fundstelle: BGBl. I 2008, 520) 1. Erforderliche Laboruntersuchungen für die Verwendung von menschlichen Keimzellen a) Bei ...
...
...
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ZUM SCHUTZ VOR GEFAHRSTOFFEN*) (GEFAHRSTOFFVERORDNUNG - GEFSTOFFV) § 15C BESONDERE ANFORDERUNGEN AN DIE VERWENDUNG BESTIMMTER BIOZID-PRODUKTE (1) Der Arbeitgeber hat die Pflichten nach den Absätzen 2 und 3 zu erfüllen, wenn Biozid-Produkte verwendet werden ...