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Trefferliste für 'wirksamwerden'
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- § 189 KAGB - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis KAPITALANLAGEGESETZBUCH (KAGB) § 189 WIRKSAMWERDEN DER VERSCHMELZUNG (1) Die Verschmelzung wird mit Ablauf des Geschäftsjahres des übertragenden Sondervermögens wirksam, wenn 1. die Verschmelzung im laufenden Geschäftsjahr genehmigt worden ist, 2. soweit
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- § 114 SAG - Einzelnorm



... Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR SANIERUNG UND ABWICKLUNG VON INSTITUTEN UND FINANZGRUPPEN (SANIERUNGS- UND ABWICKLUNGSGESETZ - SAG) § 114 WIRKSAMWERDEN DER ÜBERTRAGUNG (1) Die Übertragung wird mit der Bekanntgabe der Abwicklungsanordnung nach § 137 wirksam. (2) Mit Wirksamwerden der Übertragung gehen ...
- § 224 AktG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis AKTIENGESETZ § 224 WIRKSAMWERDEN DER KAPITALHERABSETZUNG Mit der Eintragung des Beschlusses über die Herabsetzung des Grundkapitals ist das Grundkapital herabgesetzt. * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung * Feedback
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- § 53 PStG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis PERSONENSTANDSGESETZ (PSTG) § 53 WIRKSAMWERDEN GERICHTLICHER ENTSCHEIDUNGEN; BESCHWERDE (1) Der Beschluss, durch den das Standesamt zur Vornahme einer Amtshandlung angehalten oder durch den die Berichtigung eines Personenstandsregisters angeordnet wird
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- § 324 FamFG - Einzelnorm



... Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DAS VERFAHREN IN FAMILIENSACHEN UND IN DEN ANGELEGENHEITEN DER FREIWILLIGEN GERICHTSBARKEIT (FAMFG) § 324 WIRKSAMWERDEN VON BESCHLÜSSEN (1) Beschlüsse über die Genehmigung oder die Anordnung einer Unterbringungsmaßnahme werden mit Rechtskraft wirksam. (2) Das Gericht kann ...
- § 422 FamFG - Einzelnorm



... Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DAS VERFAHREN IN FAMILIENSACHEN UND IN DEN ANGELEGENHEITEN DER FREIWILLIGEN GERICHTSBARKEIT (FAMFG) § 422 WIRKSAMWERDEN VON BESCHLÜSSEN (1) Der Beschluss, durch den eine Freiheitsentziehung angeordnet wird, wird mit Rechtskraft wirksam. (2) Das Gericht kann die sofortige ...
- § 148 FamFG - Einzelnorm



... Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DAS VERFAHREN IN FAMILIENSACHEN UND IN DEN ANGELEGENHEITEN DER FREIWILLIGEN GERICHTSBARKEIT (FAMFG) § 148 WIRKSAMWERDEN VON ENTSCHEIDUNGEN IN FOLGESACHEN Vor Rechtskraft des Scheidungsausspruchs werden die Entscheidungen in Folgesachen nicht wirksam. * zum Seitenanfang ...
- § 304 UmwG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis UMWANDLUNGSGESETZ (UMWG) § 304 WIRKSAMWERDEN DES FORMWECHSELS Der Formwechsel wird mit der Eintragung der Kapitalgesellschaft in das Handelsregister wirksam. Mängel des Formwechsels lassen die Wirkungen der Eintragung unberührt. * zum Seitenanfang * Impressum
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- § 238 AktG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis AKTIENGESETZ § 238 WIRKSAMWERDEN DER KAPITALHERABSETZUNG Mit der Eintragung des Beschlusses oder, wenn die Einziehung nachfolgt, mit der Einziehung ist das Grundkapital um den auf die eingezogenen Aktien entfallenden Betrag herabgesetzt. Handelt es sich
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- § 130 BGB - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BÜRGERLICHES GESETZBUCH (BGB) § 130 WIRKSAMWERDEN DER WILLENSERKLÄRUNG GEGENÜBER ABWESENDEN (1) Eine Willenserklärung, die einem anderen gegenüber abzugeben ist, wird, wenn sie in dessen Abwesenheit abgegeben wird, in dem Zeitpunkt wirksam, in welchem
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