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Trefferliste für 'brao'

Dokument 91 - 100 von 286 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
§ 137 BRAO - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BUNDESRECHTSANWALTSORDNUNG (BRAO) § 137 BEWEISAUFNAHME DURCH EINEN BEAUFTRAGTEN ODER ERSUCHTEN RICHTER Das Anwaltsgericht kann eines seiner Mitglieder beauftragen, Zeugen oder Sachverständige zu vernehmen. Es kann auch ein anderes Anwaltsgericht oder ...
§ 59o BRAO - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BUNDESRECHTSANWALTSORDNUNG (BRAO) § 59O MINDESTVERSICHERUNGSSUMME UND JAHRESHÖCHSTLEISTUNG (1) Für Berufsausübungsgesellschaften, bei denen für Verbindlichkeiten der Berufsausübungsgesellschaft aus Schäden wegen fehlerhafter Berufsausübung rechtsformbedingt ...
§ 138 BRAO - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BUNDESRECHTSANWALTSORDNUNG (BRAO) § 138 VERLESEN VON PROTOKOLLEN (1) Das Anwaltsgericht beschließt nach pflichtmäßigem Ermessen, ob die Aussagen von Zeugen oder Sachverständigen, die bereits in dem anwaltsgerichtlichen oder in einem anderen gesetzlich ...
§ 59p BRAO - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BUNDESRECHTSANWALTSORDNUNG (BRAO) § 59P RECHTSANWALTSGESELLSCHAFT Berufsausübungsgesellschaften, bei denen Rechtsanwälte die Mehrheit der Stimmrechte innehaben und bei denen die Mehrheit der Mitglieder des Geschäftsführungsorgans Rechtsanwälte sind, dürfen ...
§ 139 BRAO - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BUNDESRECHTSANWALTSORDNUNG (BRAO) § 139 ENTSCHEIDUNG DES ANWALTSGERICHTS (1) Die Hauptverhandlung schließt mit der auf die Beratung folgenden Verkündung des Urteils. (2) Das Urteil lautet auf Freisprechung, Verurteilung oder Einstellung des Verfahrens ...
§ 59q BRAO - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BUNDESRECHTSANWALTSORDNUNG (BRAO) § 59Q BÜROGEMEINSCHAFT (1) Rechtsanwälte können sich zu einer Gesellschaft verbinden, die der gemeinschaftlichen Organisation der Berufstätigkeit der Gesellschafter unter gemeinschaftlicher Nutzung von Betriebsmitteln ...
§ 140 BRAO - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BUNDESRECHTSANWALTSORDNUNG (BRAO) § 140 PROTOKOLLFÜHRER (1) In der Hauptverhandlung vor dem Anwaltsgericht werden die Aufgaben des Protokollführers von einem Rechtsanwalt wahrgenommen. Der Protokollführer wird von dem Vorsitzenden oder, bei einem Anwaltsgericht ...
§ 60 BRAO - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BUNDESRECHTSANWALTSORDNUNG (BRAO) § 60 BILDUNG UND ZUSAMMENSETZUNG DER RECHTSANWALTSKAMMER (1) Für den Bezirk eines Oberlandesgerichts wird eine Rechtsanwaltskammer gebildet. Sie hat ihren Sitz am Ort des Oberlandesgerichts. (2) Mitglieder der Rechtsanwaltskammer ...
§ 141 BRAO - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BUNDESRECHTSANWALTSORDNUNG (BRAO) § 141 AUSFERTIGUNG DER ENTSCHEIDUNGEN Ausfertigungen und Auszüge der Entscheidungen des Anwaltsgerichts werden von dem Vorsitzenden der Kammer des Anwaltsgerichts erteilt. * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz ...
§ 61 BRAO - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BUNDESRECHTSANWALTSORDNUNG (BRAO) § 61 (WEGGEFALLEN) * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung * Feedback-Formular *
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