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Trefferliste für 'eintragung'

Dokument 91 - 100 von 2392 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
§ 26 BEHV - Einzelnorm****
... Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES BRENNSTOFFEMISSIONSHANDELSGESETZES (BRENNSTOFFEMISSIONSHANDELSVERORDNUNG - BEHV) § 26 EINTRAGUNG DER BRENNSTOFFEMISSIONEN (1) Der Verantwortliche ist für die ordnungsgemäße Eintragung der nach § 7 Absatz 1 des Brennstoffemissionshandelsgesetzes für ...
§ 181 AktG - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis AKTIENGESETZ § 181 EINTRAGUNG DER SATZUNGSÄNDERUNG (1) Der Vorstand hat die Satzungsänderung zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden. Der Anmeldung ist der vollständige Wortlaut der Satzung beizufügen; er muß mit der Bescheinigung eines Notars ...
§ 210 AktG - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis AKTIENGESETZ § 210 ANMELDUNG UND EINTRAGUNG DES BESCHLUSSES (1) Der Anmeldung des Beschlusses zur Eintragung in das Handelsregister ist die der Kapitalerhöhung zugrunde gelegte Bilanz mit Bestätigungsvermerk, im Fall des § 209 Abs. 2 bis 6 außerdem die ...
§ 8 DBGrG - Einzelnorm****
... Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE GRÜNDUNG EINER DEUTSCHE BAHN AKTIENGESELLSCHAFT (DEUTSCHE BAHN GRÜNDUNGSGESETZ - DBGRG) § 8 WIRKUNG DER EINTRAGUNG (1) Die Eintragung der Deutsche Bahn Aktiengesellschaft in das Handelsregister hat folgende Wirkung: 1. Die ausgegliederten Teile des Bundeseisenbahnvermögens ...
§ 263 AktG - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis AKTIENGESETZ § 263 ANMELDUNG UND EINTRAGUNG DER AUFLÖSUNG Der Vorstand hat die Auflösung der Gesellschaft zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden. Dies gilt nicht in den Fällen der Eröffnung und der Ablehnung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens ...
§ 327e AktG - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis AKTIENGESETZ § 327E EINTRAGUNG DES ÜBERTRAGUNGSBESCHLUSSES (1) Der Vorstand hat den Übertragungsbeschluss zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden. Der Anmeldung sind die Niederschrift des Übertragungsbeschlusses und seine Anlagen in Ausfertigung ...
§ 8 QEWV - Einzelnorm****
... weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ZU QUALIFIZIERTEN EINRICHTUNGEN UND QUALIFIZIERTEN WIRTSCHAFTSVERBÄNDEN (QEWV) § 8 AUFHEBUNG DER EINTRAGUNG IN DER LISTE DER QUALIFIZIERTEN VERBRAUCHERVERBÄNDE AUF ANTRAG (1) Der Antrag nach § 4c Absatz 1 Nummer 1 des Unterlassungsklagengesetzes auf ...
§ 21 QEWV - Einzelnorm****
... Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ZU QUALIFIZIERTEN EINRICHTUNGEN UND QUALIFIZIERTEN WIRTSCHAFTSVERBÄNDEN (QEWV) § 21 ÜBERPRÜFUNG EINER EINTRAGUNG IN DER LISTE DER QUALIFIZIERTEN EINRICHTUNGEN (1) Das Bundesamt für Justiz leitet nach § 4e des Unterlassungsklagengesetzes ein Verfahren zur ...
§ 187 VAG - Einzelnorm****
... weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE BEAUFSICHTIGUNG DER VERSICHERUNGSUNTERNEHMEN (VERSICHERUNGSAUFSICHTSGESETZ - VAG) § 187 EINTRAGUNG (1) Bei der Eintragung ins Handelsregister sind anzugeben: 1. die Firma und der Sitz des Vereins, 2. die Versicherungszweige, auf die sich der Betrieb ...
§ 13 GenG - Einzelnorm****
... Inhaltsverzeichnis GESETZ BETREFFEND DIE ERWERBS- UND WIRTSCHAFTSGENOSSENSCHAFTEN (GENOSSENSCHAFTSGESETZ - GENG) § 13 RECHTSZUSTAND VOR DER EINTRAGUNG Vor der Eintragung in das Genossenschaftsregister ihres Sitzes hat die Genossenschaft die Rechte einer eingetragenen Genossenschaft nicht. * zum Seitenanfang ...
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