...
Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES BRENNSTOFFEMISSIONSHANDELSGESETZES (BRENNSTOFFEMISSIONSHANDELSVERORDNUNG - BEHV) § 26 EINTRAGUNG DER BRENNSTOFFEMISSIONEN (1) Der Verantwortliche ist für die ordnungsgemäße Eintragung der nach § 7 Absatz 1 des Brennstoffemissionshandelsgesetzes für ...
...
...
...
Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE GRÜNDUNG EINER DEUTSCHE BAHN AKTIENGESELLSCHAFT (DEUTSCHE BAHN GRÜNDUNGSGESETZ - DBGRG) § 8 WIRKUNG DER EINTRAGUNG (1) Die Eintragung der Deutsche Bahn Aktiengesellschaft in das Handelsregister hat folgende Wirkung: 1. Die ausgegliederten Teile des Bundeseisenbahnvermögens ...
...
...
...
weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ZU QUALIFIZIERTEN EINRICHTUNGEN UND QUALIFIZIERTEN WIRTSCHAFTSVERBÄNDEN (QEWV) § 8 AUFHEBUNG DER EINTRAGUNG IN DER LISTE DER QUALIFIZIERTEN VERBRAUCHERVERBÄNDE AUF ANTRAG (1) Der Antrag nach § 4c Absatz 1 Nummer 1 des Unterlassungsklagengesetzes auf ...
...
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ZU QUALIFIZIERTEN EINRICHTUNGEN UND QUALIFIZIERTEN WIRTSCHAFTSVERBÄNDEN (QEWV) § 21 ÜBERPRÜFUNG EINER EINTRAGUNG IN DER LISTE DER QUALIFIZIERTEN EINRICHTUNGEN (1) Das Bundesamt für Justiz leitet nach § 4e des Unterlassungsklagengesetzes ein Verfahren zur ...
...
weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE BEAUFSICHTIGUNG DER VERSICHERUNGSUNTERNEHMEN (VERSICHERUNGSAUFSICHTSGESETZ - VAG) § 187 EINTRAGUNG (1) Bei der Eintragung ins Handelsregister sind anzugeben: 1. die Firma und der Sitz des Vereins, 2. die Versicherungszweige, auf die sich der Betrieb ...
...
Inhaltsverzeichnis GESETZ BETREFFEND DIE ERWERBS- UND WIRTSCHAFTSGENOSSENSCHAFTEN (GENOSSENSCHAFTSGESETZ - GENG) § 13 RECHTSZUSTAND VOR DER EINTRAGUNG Vor der Eintragung in das Genossenschaftsregister ihres Sitzes hat die Genossenschaft die Rechte einer eingetragenen Genossenschaft nicht. * zum Seitenanfang ...