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Trefferliste für 'umsatzsteuer'

Dokument 91 - 100 von 536 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
§ 17c UStDV - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis UMSATZSTEUER-DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (USTDV) § 17C NACHWEIS BEI INNERGEMEINSCHAFTLICHEN LIEFERUNGEN IN BEARBEITUNGS- ODER VERARBEITUNGSFÄLLEN Ist der Gegenstand der Lieferung vor der Beförderung oder Versendung in das übrige Gemeinschaftsgebiet durch ...
§ 18 UStDV - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis UMSATZSTEUER-DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (USTDV) § 18 BUCHMÄßIGER NACHWEIS BEI UMSÄTZEN FÜR DIE SEESCHIFFAHRT UND FÜR DIE LUFTFAHRT Bei Umsätzen für die Seeschiffahrt und für die Luftfahrt (§ 8 des Gesetzes) ist § 13 Abs. 1 und 2 Nr. 1 bis 4 entsprechend ...
§ 19 UStDV - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis UMSATZSTEUER-DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (USTDV) § 19  (weggefallen) * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung * Feedback-Formular *
§ 20 UStDV - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis UMSATZSTEUER-DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (USTDV) § 20 BELEGMÄßIGER NACHWEIS BEI STEUERFREIEN LEISTUNGEN, DIE SICH AUF GEGENSTÄNDE DER AUSFUHR ODER EINFUHR BEZIEHEN (1) Bei einer Leistung, die sich unmittelbar auf einen Gegenstand der Ausfuhr bezieht oder ...
§ 21 UStDV - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis UMSATZSTEUER-DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (USTDV) § 21 BUCHMÄßIGER NACHWEIS BEI STEUERFREIEN LEISTUNGEN, DIE SICH AUF GEGENSTÄNDE DER AUSFUHR ODER EINFUHR BEZIEHEN Bei einer Leistung, die sich auf einen Gegenstand der Ausfuhr, auf einen Gegenstand der Einfuhr ...
§ 22 UStDV - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis UMSATZSTEUER-DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (USTDV) § 22 BUCHMÄßIGER NACHWEIS BEI STEUERFREIEN VERMITTLUNGEN (1) Bei Vermittlungen im Sinne des § 4 Nr. 5 des Gesetzes ist § 13 Abs. 1 entsprechend anzuwenden. (2) Der Unternehmer soll regelmäßig folgendes aufzeichnen ...
§ 23 UStDV - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis UMSATZSTEUER-DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (USTDV) § 23 (WEGGEFALLEN) * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung * Feedback-Formular *
§ 24 UStDV - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis UMSATZSTEUER-DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (USTDV) § 24 ANTRAGSFRIST FÜR DIE STEUERVERGÜTUNG UND NACHWEIS DER VORAUSSETZUNGEN (1) Die Steuervergütung ist bei dem zuständigen Finanzamt bis zum Ablauf des Kalenderjahres nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck ...
§ 25 UStDV - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis UMSATZSTEUER-DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (USTDV) § 25 DURCHSCHNITTSBEFÖRDERUNGSENTGELT Das Durchschnittsbeförderungsentgelt wird auf 4,43 Cent je Personenkilometer festgesetzt. * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung * Feedback ...
§§ 26 bis 29 UStDV - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis UMSATZSTEUER-DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (USTDV) §§ 26 BIS 29 (WEGGEFALLEN) * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung * Feedback-Formular *
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