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Trefferliste für 'umsatzsteuer'

Dokument 91 - 100 von 539 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
§ 32 UStDV - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis UMSATZSTEUER-DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (USTDV) § 32 RECHNUNGEN ÜBER UMSÄTZE, DIE VERSCHIEDENEN STEUERSÄTZEN UNTERLIEGEN Wird in einer Rechnung über Lieferungen oder sonstige Leistungen, die verschiedenen Steuersätzen unterliegen, der Steuerbetrag durch ...
§ 33 UStDV - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis UMSATZSTEUER-DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (USTDV) § 33 RECHNUNGEN ÜBER KLEINBETRÄGE Eine Rechnung, deren Gesamtbetrag 250 Euro nicht übersteigt, muss mindestens folgende Angaben enthalten: 1. den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift des leistenden ...
§ 34 UStDV - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis UMSATZSTEUER-DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (USTDV) § 34 FAHRAUSWEISE ALS RECHNUNGEN (1) Fahrausweise, die für die Beförderung von Personen ausgegeben werden, gelten als Rechnungen im Sinne des § 14 des Gesetzes, wenn sie mindestens die folgenden Angaben enthalten ...
§ 35 UStDV - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis UMSATZSTEUER-DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (USTDV) § 35 VORSTEUERABZUG BEI RECHNUNGEN ÜBER KLEINBETRÄGE UND BEI FAHRAUSWEISEN (1) Bei Rechnungen im Sinne des § 33 kann der Unternehmer den Vorsteuerabzug in Anspruch nehmen, wenn er den Rechnungsbetrag in Entgelt ...
§§ 36 bis 39a UStDV - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis UMSATZSTEUER-DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (USTDV) §§ 36 BIS 39A (WEGGEFALLEN) * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung * Feedback-Formular *
§ 40 UStDV - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis UMSATZSTEUER-DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (USTDV) § 40 VORSTEUERABZUG BEI UNFREIEN VERSENDUNGEN (1) Lässt ein Absender einen Gegenstand durch einen Frachtführer oder Verfrachter unfrei zu einem Dritten befördern oder eine solche Beförderung durch einen Spediteur ...
§§ 41 bis 42 UStDV - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis UMSATZSTEUER-DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (USTDV) §§ 41 BIS 42 (WEGGEFALLEN) * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung * Feedback-Formular *
§ 43 UStDV - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis UMSATZSTEUER-DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (USTDV) § 43 ERLEICHTERUNGEN BEI DER AUFTEILUNG DER VORSTEUERN Die den folgenden steuerfreien Umsätzen zuzuordnenden Vorsteuerbeträge sind nur dann vom Vorsteuerabzug ausgeschlossen, wenn sie diesen Umsätzen ausschließlich ...
§ 44 UStDV - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis UMSATZSTEUER-DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (USTDV) § 44 VEREINFACHUNGEN BEI DER BERICHTIGUNG DES VORSTEUERABZUGS (1) Eine Berichtigung des Vorsteuerabzugs nach § 15a des Gesetzes entfällt, wenn die auf die Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines Wirtschaftsguts ...
Eingangsformel UStSchlFestV - Einzelnorm*
... VERORDNUNG ÜBER DIE FESTSETZUNG DER LÄNDERSCHLÜSSELZAHLEN UND DIE ERMITTLUNG DER SCHLÜSSELZAHLEN FÜR DIE AUFTEILUNG DES GEMEINDEANTEILS AN DER UMSATZSTEUER NACH § 5A DES GEMEINDEFINANZREFORMGESETZES FÜR DIE JAHRE 2024, 2025 UND 2026 (UMSATZSTEUERSCHLÜSSELZAHLENFESTSETZUNGSVERORDNUNG - USTSCHLFESTV) ...
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