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- Anlage 15 SokaSiG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR SICHERUNG DER SOZIALKASSENVERFAHREN IM BAUGEWERBE* (SOZIALKASSENVERFAHRENSICHERUNGSGESETZ - SOKASIG) ANLAGE 15 (ZU § 3 ABSATZ 4) AUSZUG AUS DEM BUNDESRAHMENTARIFVERTRAG FÜR DAS BAUGEWERBE (BRTV) VOM 4. JULI 2002, ZULETZT GEÄNDERT DURCH TARIFVERTRAG
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- Anlage 16 SokaSiG - Einzelnorm



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- Anlage 17 SokaSiG - Einzelnorm



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- Anlage 18 SokaSiG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR SICHERUNG DER SOZIALKASSENVERFAHREN IM BAUGEWERBE* (SOZIALKASSENVERFAHRENSICHERUNGSGESETZ - SOKASIG) ANLAGE 18 (ZU § 3 ABSATZ 7) AUSZUG AUS DEM BUNDESRAHMENTARIFVERTRAG FÜR DAS BAUGEWERBE (BRTV) VOM 4. JULI 2002, ZULETZT GEÄNDERT DURCH TARIFVERTRAG
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- § 2 BDGBMASKDV - Einzelnorm



... DES BUNDESDISZIPLINARGESETZES BEI DEN BUNDESUNMITTELBAREN KÖRPERSCHAFTEN MIT DIENSTHERRNFÄHIGKEIT IM GESCHÄFTSBEREICH DES BUNDESMINISTERIUMS FÜR ARBEIT UND SOZIALES (BDGBMASKDV) § 2 DIENSTVORGESETZTE Dienstvorgesetzte im Sinne des Bundesdisziplinargesetzes sind 1. bei der Bundesagentur für Arbeit a ...
- § 3 BDGBMASKDV - Einzelnorm



... DES BUNDESDISZIPLINARGESETZES BEI DEN BUNDESUNMITTELBAREN KÖRPERSCHAFTEN MIT DIENSTHERRNFÄHIGKEIT IM GESCHÄFTSBEREICH DES BUNDESMINISTERIUMS FÜR ARBEIT UND SOZIALES (BDGBMASKDV) § 3 HÖHERE DIENSTVORGESETZTE Höhere Dienstvorgesetzte im Sinne des Bundesdisziplinargesetzes sind 1. bei der Bundesagentur ...
- Anlage 37 SokaSiG2 - Einzelnorm



... grundsätzlich für die Änderung der täglichen Arbeitszeit aus besonderen Gründen gemäß § 9. § 11 Nachtarbeit Zuschlagspflichtige Nachtarbeit ist die Arbeit, die in der Zeit von 20.00 Uhr bis 5.00 Uhr geleistet wird. § 12 Sonn- und Feiertagsarbeit Die an Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 0.00 Uhr bis ...
- Anlage 38 SokaSiG2 - Einzelnorm



... grundsätzlich für die Änderung der täglichen Arbeitszeit aus besonderen Gründen gemäß § 9. § 11 Nachtarbeit Zuschlagspflichtige Nachtarbeit ist die Arbeit, die in der Zeit von 20.00 Uhr bis 5.00 Uhr geleistet wird. § 12 Sonn- und Feiertagsarbeit Die an Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 0.00 Uhr bis ...
- Anlage 43 SokaSiG2 - Einzelnorm



... und Betriebsrat durch Betriebsvereinbarung geregelt. Freizeitausgleich wird nur für tatsächlich geleistete Arbeitszeit gewährt. Fällt die Arbeit wegen unentschuldigten Fehlens, Urlaub, Krankheit oder Kuren aus, entsteht kein Anspruch. 4.3 Zwölfmonatiger Ausgleichszeitraum 4.3.1 Durchführung Durch Betriebsvereinbarung ...
- § 44a SGB 2 - Einzelnorm



... - (ARTIKEL 1 DES GESETZES VOM 24. DEZEMBER 2003, BGBL. I S. 2954) § 44A FESTSTELLUNG VON ERWERBSFÄHIGKEIT UND HILFEBEDÜRFTIGKEIT (1) Die Agentur für Arbeit stellt fest, ob die oder der Arbeitsuchende erwerbsfähig ist. Der Entscheidung können widersprechen: 1. der kommunale Träger, 2. ein anderer Träger ...
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