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(SGB) DRITTES BUCH (III) - ARBEITSFÖRDERUNG - (ARTIKEL 1 DES GESETZES VOM 24. MÄRZ 1997, BGBL. I S. 594) § 110 TRANSFERMAßNAHMEN (1) Nehmen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die auf Grund einer Betriebsänderung oder im Anschluss an die Beendigung eines Berufsausbildungsverhältnisses von Arbeitslosigkeit ...