, umso höher die Genauigkeit.



... Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR GEWÄHRLEISTUNG EINER GLOBALEN MINDESTBESTEUERUNG FÜR UNTERNEHMENSGRUPPEN (MINDESTSTEUERGESETZ - MINSTG) § 7 BEGRIFFSBESTIMMUNGEN (1) Für Zwecke dieses Gesetzes gelten, soweit nicht an anderer Stelle in diesem Gesetz erfolgt, die in den nachstehenden Absätzen definierten ...



... zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE KEHRUNG UND ÜBERPRÜFUNG VON ANLAGEN *) (KEHR- UND ÜBERPRÜFUNGSORDNUNG - KÜO) § 7 BEGRIFFSBESTIMMUNGEN Bei der Anwendung dieser Verordnung sind die in Anlage 4 aufgeführten Begriffsbestimmungen zugrunde zu legen. * zum Seitenanfang ...



...



... VON PFLICHTVERSICHERUNGSBESCHEINIGUNGEN NACH DEM ÖLSCHADENGESETZ (ÖL-PFLICHTVERSICHERUNGSBESCHEINIGUNGS-VERORDNUNG - ÖLPFLICHTVERSBESCHV) § 1 BEGRIFFSBESTIMMUNGEN (1) Im Sinne dieser Verordnung ist 1. Öl-Pflichtversicherungsbescheinigung: 
eine Bescheinigung nach § 2 Absatz 1 des Ölschadengesetzes ...



...



...



... MIT UNBRAUCHBAR GEMACHTEN KRIEGSWAFFEN (KRIEGSWAFFENUNBRAUCHBARMACHUNGS- UND -UMGANGSVERORDNUNG - KRWAFFUNBRUMGV) § 1 GEGENSTAND DER VERORDNUNG; BEGRIFFSBESTIMMUNGEN (1) Diese Verordnung regelt die Unbrauchbarmachung von Kriegswaffen, die dadurch ihre Fähigkeit zum bestimmungsgemäßen Einsatz als Kriegswaffe ...



... zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER FERTIGPACKUNGEN UND ANDERE VERKAUFSEINHEITEN (FERTIGPACKUNGSVERORDNUNG - FPACKV) § 2 BEGRIFFSBESTIMMUNGEN Im Sinne dieser Verordnung sind die folgenden Begriffsbestimmungen anzuwenden: 1. Fertigpackungen gleicher Nennfüllmenge enthalten ...



... ZUR EINWILLIGUNGSVERWALTUNG NACH DEM TELEKOMMUNIKATION-DIGITALE-DIENSTE-DATENSCHUTZ-GESETZ * (EINWILLIGUNGSVERWALTUNGSVERORDNUNG - EINWV) § 2 BEGRIFFSBESTIMMUNGEN (1) Im Sinne dieser Rechtsverordnung ist oder sind 1. „Dienst zur Einwilligungsverwaltung“ eine informationstechnische Anwendung ...



... VERKEHR MIT TIERARZNEIMITTELN UND ZUR DURCHFÜHRUNG UNIONSRECHTLICHER VORSCHRIFTEN BETREFFEND TIERARZNEIMITTEL 1 (TIERARZNEIMITTELGESETZ - TAMG) § 2 BEGRIFFSBESTIMMUNGEN (1) Für die Zwecke dieses Gesetzes und der auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen gelten im Anwendungsbereich dieses ...