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Trefferliste für 'beitrittsgebiet'

Dokument 91 - 100 von 582 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
§ 88 SachenRBerG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR SACHENRECHTSBEREINIGUNG IM BEITRITTSGEBIET (SACHENRECHTSBEREINIGUNGSGESETZ - SACHENRBERG) § 88 SACHLICHE UND ÖRTLICHE ZUSTÄNDIGKEIT (1) Für die Vermittlung ist jeder Notar zuständig, dessen Amtsbezirk sich in dem Land befindet, in dem das zu ...
§ 11 VwRehaG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE AUFHEBUNG RECHTSSTAATSWIDRIGER VERWALTUNGSENTSCHEIDUNGEN IM BEITRITTSGEBIET UND DIE DARAN ANKNÜPFENDEN FOLGEANSPRÜCHE (VERWALTUNGSRECHTLICHES REHABILITIERUNGSGESETZ - VWREHAG) § 11 VERARBEITUNG VON PERSONENBEZOGENEN DATEN Personenbezogene ...
§ 89 SachenRBerG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR SACHENRECHTSBEREINIGUNG IM BEITRITTSGEBIET (SACHENRECHTSBEREINIGUNGSGESETZ - SACHENRBERG) § 89 VERFAHRENSART (1) Soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt, sind auf das notarielle Vermittlungsverfahren die Vorschriften des Buchs 4 des Gesetzes ...
§ 12 VwRehaG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE AUFHEBUNG RECHTSSTAATSWIDRIGER VERWALTUNGSENTSCHEIDUNGEN IM BEITRITTSGEBIET UND DIE DARAN ANKNÜPFENDEN FOLGEANSPRÜCHE (VERWALTUNGSRECHTLICHES REHABILITIERUNGSGESETZ - VWREHAG) § 12 REHABILITIERUNGSBEHÖRDE (1) Die Aufhebung oder die Feststellung ...
§ 90 SachenRBerG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR SACHENRECHTSBEREINIGUNG IM BEITRITTSGEBIET (SACHENRECHTSBEREINIGUNGSGESETZ - SACHENRBERG) § 90 INHALT DES ANTRAGS (1) In dem Antrag sind anzugeben 1. der Nutzer und der Grundstückseigentümer, 2. das betroffene Grundstück unter Angabe seiner ...
§ 13 VwRehaG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE AUFHEBUNG RECHTSSTAATSWIDRIGER VERWALTUNGSENTSCHEIDUNGEN IM BEITRITTSGEBIET UND DIE DARAN ANKNÜPFENDEN FOLGEANSPRÜCHE (VERWALTUNGSRECHTLICHES REHABILITIERUNGSGESETZ - VWREHAG) § 13 VERWALTUNGSVERFAHREN (1) In dem Verfahren vor der Rehabilitierungsbehörde ...
§ 91 SachenRBerG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR SACHENRECHTSBEREINIGUNG IM BEITRITTSGEBIET (SACHENRECHTSBEREINIGUNGSGESETZ - SACHENRBERG) § 91 AKTENEINSICHT UND ANFORDERUNG VON ABSCHRIFTEN DURCH DEN NOTAR Der Notar ist berechtigt, die Akten der betroffenen Grundstücke und Gebäude bei allen ...
§ 14 VwRehaG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE AUFHEBUNG RECHTSSTAATSWIDRIGER VERWALTUNGSENTSCHEIDUNGEN IM BEITRITTSGEBIET UND DIE DARAN ANKNÜPFENDEN FOLGEANSPRÜCHE (VERWALTUNGSRECHTLICHES REHABILITIERUNGSGESETZ - VWREHAG) § 14 KOSTEN Das Verwaltungsverfahren vor den Rehabilitierungsbehörden ...
§ 92 SachenRBerG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR SACHENRECHTSBEREINIGUNG IM BEITRITTSGEBIET (SACHENRECHTSBEREINIGUNGSGESETZ - SACHENRBERG) § 92 LADUNG ZUM TERMIN (1) Der Notar hat den Nutzer und den Grundstückseigentümer unter Mitteilung des Antrages für den anderen Teil zu einem Verhandlungstermin ...
§ 15 VwRehaG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE AUFHEBUNG RECHTSSTAATSWIDRIGER VERWALTUNGSENTSCHEIDUNGEN IM BEITRITTSGEBIET UND DIE DARAN ANKNÜPFENDEN FOLGEANSPRÜCHE (VERWALTUNGSRECHTLICHES REHABILITIERUNGSGESETZ - VWREHAG) § 15 BESTANDSKRAFT NACH ALLGEMEINEN VORSCHRIFTEN Für die Wirksamkeit ...
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