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Trefferliste für 'egbgb'

Dokument 91 - 100 von 258 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
Art 229 § 16 EGBGB - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis EINFÜHRUNGSGESETZ ZUM BÜRGERLICHEN GESETZBUCHE § 16 (WEGGEFALLEN) * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung * Feedback-Formular *
Art 234 § 4a EGBGB - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis EINFÜHRUNGSGESETZ ZUM BÜRGERLICHEN GESETZBUCHE § 4A GEMEINSCHAFTLICHES EIGENTUM (1) Haben die Ehegatten keine Erklärung nach § 4 Abs. 2 Satz 1 abgegeben, so wird gemeinschaftliches Eigentum von Ehegatten Eigentum zu gleichen Bruchteilen. Für Grundstücke ...
Art 253 § 3 EGBGB - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis EINFÜHRUNGSGESETZ ZUM BÜRGERLICHEN GESETZBUCHE § 3 EINGEHENDE ERSUCHEN (1) Auskunftsersuchen zentraler Kontaktstellen anderer Mitgliedstaaten oder sonstiger Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zur Klärung von Zweifeln, ...
Art 229 § 17 EGBGB - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis EINFÜHRUNGSGESETZ ZUM BÜRGERLICHEN GESETZBUCHE § 17 ÜBERGANGSVORSCHRIFT ZUM GESETZ ZUR KLÄRUNG DER VATERSCHAFT UNABHÄNGIG VOM ANFECHTUNGSVERFAHREN Ist eine Klage auf Anfechtung der Vaterschaft wegen Fristablaufs rechtskräftig abgewiesen worden, so ist ...
Art 234 § 5 EGBGB - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis EINFÜHRUNGSGESETZ ZUM BÜRGERLICHEN GESETZBUCHE § 5 UNTERHALT DES GESCHIEDENEN EHEGATTEN Für den Unterhaltsanspruch eines Ehegatten, dessen Ehe vor dem Wirksamwerden des Beitritts geschieden worden ist, bleibt das bisherige Recht maßgebend. Unterhaltsvereinbarungen ...
Art 253 Anlage 1 EGBGB - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis EINFÜHRUNGSGESETZ ZUM BÜRGERLICHEN GESETZBUCHE ANLAGE 1 (ZU ARTIKEL 246A § 1 ABSATZ 2 SATZ 2) MUSTER FÜR DIE WIDERRUFSBELEHRUNG BEI AUßERHALB VON GESCHÄFTSRÄUMEN GESCHLOSSENEN VERTRÄGEN UND BEI FERNABSATZVERTRÄGEN MIT AUSNAHME VON VERTRÄGEN ÜBER FINANZDIENSTLEISTUNGEN ...
Art 229 § 18 EGBGB - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis EINFÜHRUNGSGESETZ ZUM BÜRGERLICHEN GESETZBUCHE § 18 ÜBERGANGSVORSCHRIFT ZUM RISIKOBEGRENZUNGSGESETZ (1) § 498 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ist in seiner seit dem 19. August 2008 geltenden Fassung nur auf Verträge anzuwenden, die nach dem 18. August 2008 ...
Art 234 § 6 EGBGB - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis EINFÜHRUNGSGESETZ ZUM BÜRGERLICHEN GESETZBUCHE § 6 VERSORGUNGSAUSGLEICH (1) Für Ehegatten, die vor dem grundsätzlichen Inkrafttreten der versicherungs- und rentenrechtlichen Vorschriften des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Rentenversicherung ...
Art 253 Anlage 2 EGBGB - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis EINFÜHRUNGSGESETZ ZUM BÜRGERLICHEN GESETZBUCHE ANLAGE 2 (ZU ARTIKEL 246A § 1 ABSATZ 2 SATZ 1 NUMMER 1 UND § 2 ABSATZ 2 NUMMER 2) MUSTER FÜR DAS WIDERRUFSFORMULAR (Fundstelle: BGBl. I 2013, S. 3665; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote) Muster-Widerrufsformular ...
Art 229 § 19 EGBGB - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis EINFÜHRUNGSGESETZ ZUM BÜRGERLICHEN GESETZBUCHE § 19 ÜBERLEITUNGSVORSCHRIFT ZUM FORDERUNGSSICHERUNGSGESETZ (1) Die Vorschriften der §§ 204, 632a, 641, 648a und 649 des Bürgerlichen Gesetzbuchs in der seit dem 1. Januar 2009 geltenden Fassung sind nur auf ...
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