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§ 3 StrEG - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE ENTSCHÄDIGUNG FÜR STRAFVERFOLGUNGSMAßNAHMEN (STREG) § 3 ENTSCHÄDIGUNG BEI EINSTELLUNG NACH ERMESSENSVORSCHRIFT Wird das Verfahren nach einer Vorschrift eingestellt, die dies nach dem Ermessen des Gerichts oder der Staatsanwaltschaft zuläßt ...
§ 15 SLV - Einzelnorm****
... zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE LAUFBAHNEN DER SOLDATINNEN UND SOLDATEN (SOLDATENLAUFBAHNVERORDNUNG - SLV) § 15 EINSTELLUNG MIT EINEM HÖHEREN DIENSTGRAD (1) In das Dienstverhältnis einer Soldatin auf Zeit oder eines Soldaten auf Zeit kann eingestellt werden 1. mit ...
§ 93 GKrimDVDV - Einzelnorm****
... weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE VORBEREITUNGSDIENSTE FÜR DEN GEHOBENEN KRIMINALDIENST DES BUNDES (GKRIMDVDV) § 93 EINSTELLUNG (1) In den Vorbereitungsdienst, der als Qualifizierungsmaßnahme „Ausbildungsverkürzung“ durchgeführt wird, kann eingestellt werden, wer ...
§ 30 SLV - Einzelnorm****
... zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE LAUFBAHNEN DER SOLDATINNEN UND SOLDATEN (SOLDATENLAUFBAHNVERORDNUNG - SLV) § 30 EINSTELLUNG ALS SANITÄTSOFFIZIERIN ODER SANITÄTSOFFIZIER (1) In die Laufbahn der Offizierinnen und Offiziere des Sanitätsdienstes kann eingestellt werden ...
§ 6a KrimLV - Einzelnorm****
... VERORDNUNG ÜBER DIE LAUFBAHNEN IM KRIMINALPOLIZEILICHEN VOLLZUGSDIENST DES BUNDES (KRIMINALLAUFBAHNVERORDNUNG - KRIMLV) § 6A VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE EINSTELLUNG FÜR EINE VERWENDUNG IM BEREICH CYBERKRIMINALITÄT (1) Zur Laufbahn des gehobenen Kriminaldienstes für eine Verwendung im Bereich Cyberkriminalität ...
§ 40 SLV - Einzelnorm****
... zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE LAUFBAHNEN DER SOLDATINNEN UND SOLDATEN (SOLDATENLAUFBAHNVERORDNUNG - SLV) § 40 EINSTELLUNG ALS GEOINFORMATIONSOFFIZIERIN ODER GEOINFORMATIONSOFFIZIER (1) In die Laufbahn der Offizierinnen und Offiziere des Geoinformationsdienstes ...
§ 63 ZDG - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DEN ZIVILDIENST DER KRIEGSDIENSTVERWEIGERER (ZIVILDIENSTGESETZ - ZDG) § 63 EINSTELLUNG DES VERFAHRENS Wird durch die Ermittlung ein Dienstvergehen nicht festgestellt oder hält die oder der Disziplinarvorgesetzte eine Disziplinarmaßnahme nicht ...
§ 44g IntFamRVG - Einzelnorm****
... BESTIMMTER RECHTSINSTRUMENTE AUF DEM GEBIET DES INTERNATIONALEN FAMILIENRECHTS (INTERNATIONALES FAMILIENRECHTSVERFAHRENSGESETZ - INTFAMRVG) § 44G EINSTELLUNG DER ZWANGSVOLLSTRECKUNG (1) Die Zwangsvollstreckung ist einzustellen, wenn die Ausfertigung einer rechtskräftigen Entscheidung vorgelegt wird ...
§ 11 BLV - Einzelnorm****
... weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE LAUFBAHNEN DER BUNDESBEAMTINNEN UND BUNDESBEAMTEN (BUNDESLAUFBAHNVERORDNUNG - BLV) § 11 EINSTELLUNG IN DEN VORBEREITUNGSDIENST Die Bewerberinnen und Bewerber werden als Beamtinnen und Beamte auf Widerruf in den Vorbereitungsdienst eingestellt ...
§ 467a StPO - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAFPROZEßORDNUNG (STPO) § 467A AUSLAGEN DER STAATSKASSE BEI EINSTELLUNG NACH ANKLAGERÜCKNAHME (1) Nimmt die Staatsanwaltschaft die öffentliche Klage zurück und stellt sie das Verfahren ein, so hat das Gericht, bei dem die öffentliche Klage erhoben war ...
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