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- § 5 BPolLV - Einzelnorm



... Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE LAUFBAHNEN DES POLIZEIVOLLZUGSDIENSTES IN DER BUNDESPOLIZEI (BUNDESPOLIZEI-LAUFBAHNVERORDNUNG - BPOLLV) § 5 EINSTELLUNG IN DEN VORBEREITUNGSDIENST (1) Die Bewerberinnen und Bewerber werden als Beamtinnen und Beamte auf Widerruf in den Vorbereitungsdienst eingestellt ...
- § 205 StPO - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAFPROZEßORDNUNG (STPO) § 205 EINSTELLUNG DES VERFAHRENS BEI VORÜBERGEHENDEN HINDERNISSEN Steht der Hauptverhandlung für längere Zeit die Abwesenheit des Angeschuldigten oder ein anderes in seiner Person liegendes Hindernis entgegen, so kann das Gericht
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- § 206a StPO - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAFPROZEßORDNUNG (STPO) § 206A EINSTELLUNG DES VERFAHRENS BEI VERFAHRENSHINDERNIS (1) Stellt sich nach Eröffnung des Hauptverfahrens ein Verfahrenshindernis heraus, so kann das Gericht außerhalb der Hauptverhandlung das Verfahren durch Beschluß einstellen
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- § 206b StPO - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAFPROZEßORDNUNG (STPO) § 206B EINSTELLUNG DES VERFAHRENS WEGEN GESETZESÄNDERUNG Wird ein Strafgesetz, das bei Beendigung der Tat gilt, vor der Entscheidung geändert und hat ein gerichtlich anhängiges Strafverfahren eine Tat zum Gegenstand, die nach
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- § 8 GKrimDVDV - Einzelnorm



... zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE VORBEREITUNGSDIENSTE FÜR DEN GEHOBENEN KRIMINALDIENST DES BUNDES (GKRIMDVDV) § 8 EINSTELLUNG (1) In den Vorbereitungsdienst kann eingestellt werden, wer 1. erfolgreich am Auswahlverfahren teilgenommen hat, 2. die Einstellungsvoraussetzungen ...
- § 59 GKrimDVDV - Einzelnorm



... weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE VORBEREITUNGSDIENSTE FÜR DEN GEHOBENEN KRIMINALDIENST DES BUNDES (GKRIMDVDV) § 59 EINSTELLUNG (1) Für die Teilnahme am Vorbereitungsdienst, der als Qualifizierungsmaßnahme „Cyberkriminalistik“ durchgeführt wird, kann zugelassen ...
- § 6a KrimLV - Einzelnorm



... VERORDNUNG ÜBER DIE LAUFBAHNEN IM KRIMINALPOLIZEILICHEN VOLLZUGSDIENST DES BUNDES (KRIMINALLAUFBAHNVERORDNUNG - KRIMLV) § 6A VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE EINSTELLUNG FÜR EINE VERWENDUNG IM BEREICH CYBERKRIMINALITÄT (1) Zur Laufbahn des gehobenen Kriminaldienstes für eine Verwendung im Bereich Cyberkriminalität ...
- § 93 GKrimDVDV - Einzelnorm



... weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE VORBEREITUNGSDIENSTE FÜR DEN GEHOBENEN KRIMINALDIENST DES BUNDES (GKRIMDVDV) § 93 EINSTELLUNG (1) In den Vorbereitungsdienst, der als Qualifizierungsmaßnahme „Ausbildungsverkürzung“ durchgeführt wird, kann eingestellt werden, wer ...
- § 3 StrEG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE ENTSCHÄDIGUNG FÜR STRAFVERFOLGUNGSMAßNAHMEN (STREG) § 3 ENTSCHÄDIGUNG BEI EINSTELLUNG NACH ERMESSENSVORSCHRIFT Wird das Verfahren nach einer Vorschrift eingestellt, die dies nach dem Ermessen des Gerichts oder der Staatsanwaltschaft zuläßt
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- § 242 FamFG - Einzelnorm



... GESETZ ÜBER DAS VERFAHREN IN FAMILIENSACHEN UND IN DEN ANGELEGENHEITEN DER FREIWILLIGEN GERICHTSBARKEIT (FAMFG) § 242 EINSTWEILIGE EINSTELLUNG DER VOLLSTRECKUNG Ist ein Abänderungsantrag auf Herabsetzung anhängig oder hierfür ein Antrag auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe eingereicht, gilt § 769 ...
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