Logo Bundesministerium der Justiz und für VerbraucherschutzLogo Bundesamt für Justiz

Volltextsuche - Trefferliste

Trefferliste für 'einstellung'

Dokument 91 - 100 von 1162 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
§ 12 FäV - Einzelnorm****
... Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DEN BETRIEB DER FÄHREN AUF BUNDESWASSERSTRAßEN (FÄHRENBETRIEBSVERORDNUNG - FÄV) § 12 EINSATZ DER FÄHRE UND EINSTELLUNG DES FÄHRVERKEHRS (1) Der Fährführer darf die Kahnfähre nicht in der Nacht zum Fährverkehr einsetzen. (2) Der Fährführer hat den Fährverkehr einzustellen ...
§ 15 SLV - Einzelnorm****
... zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE LAUFBAHNEN DER SOLDATINNEN UND SOLDATEN (SOLDATENLAUFBAHNVERORDNUNG - SLV) § 15 EINSTELLUNG MIT EINEM HÖHEREN DIENSTGRAD (1) In das Dienstverhältnis einer Soldatin auf Zeit oder eines Soldaten auf Zeit kann eingestellt werden 1. mit ...
§ 30 SLV - Einzelnorm****
... zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE LAUFBAHNEN DER SOLDATINNEN UND SOLDATEN (SOLDATENLAUFBAHNVERORDNUNG - SLV) § 30 EINSTELLUNG ALS SANITÄTSOFFIZIERIN ODER SANITÄTSOFFIZIER (1) In die Laufbahn der Offizierinnen und Offiziere des Sanitätsdienstes kann eingestellt werden ...
§ 40 SLV - Einzelnorm****
... zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE LAUFBAHNEN DER SOLDATINNEN UND SOLDATEN (SOLDATENLAUFBAHNVERORDNUNG - SLV) § 40 EINSTELLUNG ALS GEOINFORMATIONSOFFIZIERIN ODER GEOINFORMATIONSOFFIZIER (1) In die Laufbahn der Offizierinnen und Offiziere des Geoinformationsdienstes ...
§ 257 AO - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis ABGABENORDNUNG (AO) § 257 EINSTELLUNG UND BESCHRÄNKUNG DER VOLLSTRECKUNG (1) Die Vollstreckung ist einzustellen oder zu beschränken, sobald 1. die Vollstreckbarkeitsvoraussetzungen des § 251 Absatz 1 weggefallen sind, 2. der Verwaltungsakt, aus dem vollstreckt ...
§ 258 AO - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis ABGABENORDNUNG (AO) § 258 EINSTWEILIGE EINSTELLUNG ODER BESCHRÄNKUNG DER VOLLSTRECKUNG Soweit im Einzelfall die Vollstreckung unbillig ist, kann die Vollstreckungsbehörde sie einstweilen einstellen oder beschränken oder eine Vollstreckungsmaßnahme aufheben ...
§ 301 AO - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis ABGABENORDNUNG (AO) § 301 EINSTELLUNG DER VERSTEIGERUNG (1) Die Versteigerung wird eingestellt, sobald der Erlös zur Deckung der beizutreibenden Beträge einschließlich der Kosten der Vollstreckung ausreicht. (2) Die Empfangnahme des Erlöses durch den ...
§ 63 ZDG - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DEN ZIVILDIENST DER KRIEGSDIENSTVERWEIGERER (ZIVILDIENSTGESETZ - ZDG) § 63 EINSTELLUNG DES VERFAHRENS Wird durch die Ermittlung ein Dienstvergehen nicht festgestellt oder hält die oder der Disziplinarvorgesetzte eine Disziplinarmaßnahme nicht ...
§ 398 AO - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis ABGABENORDNUNG (AO) § 398 EINSTELLUNG WEGEN GERINGFÜGIGKEIT Die Staatsanwaltschaft kann von der Verfolgung einer Steuerhinterziehung, bei der nur eine geringwertige Steuerverkürzung eingetreten ist oder nur geringwertige Steuervorteile erlangt sind, auch ...
§ 4 UmstRückstGDV - Einzelnorm****
... IN DER UMSTELLUNGSRECHNUNG DER GELDINSTITUTE, VERSICHERUNGSUNTERNEHMEN UND BAUSPARKASSEN UND IN DER ALTBANKENRECHNUNG DER BERLINER ALTBANKEN § 4 EINSTELLUNG IN DIE UMSTELLUNGSRECHNUNG ODER ALTBANKENRECHNUNG (1) In die Umstellungsrechnung oder Altbankenrechnung eines jeden beteiligten Instituts kann ...
Seite: prev 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 80 81 82 83 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 100 next

neue Volltext-Suche