, umso höher die Genauigkeit.



... (Körperstrom) I(tief)eff* <= 500 mA (Lastwiderstand 1.000 Ohm)bei einer Impulsdauer t <= 0,1 ms und Impulsfrequenz <= 50/s und Spezifische Energie* <= 5 x 10(hoch)-3 A(hoch)2s (* = I2(tief)eff t (I(tief)ff = Körperstrom (Elektrodenstrom) Effektivwert)) 2 Dauer der Anwendung (Entladezeit) bis 10 s Stromstärke ...



... - ENWG) § 51 MONITORING DER VERSORGUNGSSICHERHEIT (1) Die Bundesnetzagentur führt in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie fortlaufend ein Monitoring der Versorgungssicherheit nach den Absätzen 2 bis 4 durch. Die §§ 73, 75 bis 89 und 106 bis 108 sind entsprechend anzuwenden ...



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... - UND GASVERSORGUNG (ENERGIEWIRTSCHAFTSGESETZ - ENWG) § 61 VERÖFFENTLICHUNG ALLGEMEINER WEISUNGEN DES BUNDESMINISTERIUMS FÜR WIRTSCHAFT UND ENERGIE Soweit das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie der Bundesnetzagentur allgemeine Weisungen für den Erlass oder die Unterlassung von Verfügungen nach ...



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... SICHERSTELLUNG DER ELEKTRIZITÄTSVERSORGUNG (ELEKTRIZITÄTSLASTVERTEILUNGS-VERORDNUNG - ELTLASTV) § 3 (1) Beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und bei den obersten Wirtschaftsbehörden der Länder sind zur Durchführung der Lastverteilung besondere Stellen einzurichten. Sie tragen die Bezeichnungen ...



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