zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR EINORDNUNG DER VORSCHRIFTEN ÜBER DIE MELDEPFLICHTEN DES ARBEITGEBERS IN DER KRANKEN- UND RENTENVERSICHERUNG SOWIE IM ARBEITSFÖRDERUNGSRECHT UND ÜBER DEN EINZUG DES GESAMTSOZIALVERSICHERUNGSBEITRAGS IN DAS VIERTE BUCH SOZIALGESETZBUCH - GEMEINSAME ...
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weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER MELDEPFLICHTEN FÜR BESTIMMTE KRIEGSWAFFEN (KRIEGSWAFFENMELDEVERORDNUNG - KWMV) EINGANGSFORMEL Auf Grund des § 12a Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. November 1990 (BGBl. I ...
weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER MELDEPFLICHTEN NACH DEM MINDESTLOHNGESETZ, DEM ARBEITNEHMER-ENTSENDEGESETZ UND DEM ARBEITNEHMERÜBERLASSUNGSGESETZ (MINDESTLOHNMELDEVERORDNUNG - MILOMELDV) EINGANGSFORMEL Auf Grund des § 16 Absatz 5 Nummer 2 und 3 des Mindestlohngesetzes vom ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER MELDEPFLICHTEN FÜR BESTIMMTE KRIEGSWAFFEN (KRIEGSWAFFENMELDEVERORDNUNG - KWMV) § 2 MELDEPFLICHTIGE KRIEGSWAFFEN (1) Kriegswaffen der folgenden Kategorien unterliegen der Meldepflicht: 1. Kampfpanzer der Nummer 24 der Kriegswaffenliste ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER MELDEPFLICHTEN NACH DEM MINDESTLOHNGESETZ, DEM ARBEITNEHMER-ENTSENDEGESETZ UND DEM ARBEITNEHMERÜBERLASSUNGSGESETZ (MINDESTLOHNMELDEVERORDNUNG - MILOMELDV) § 1 MELDUNG (1) Der Arbeitgeber mit Sitz im Ausland soll die Meldungen nach § 16 ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER MELDEPFLICHTEN NACH DEM MINDESTLOHNGESETZ, DEM ARBEITNEHMER-ENTSENDEGESETZ UND DEM ARBEITNEHMERÜBERLASSUNGSGESETZ (MINDESTLOHNMELDEVERORDNUNG - MILOMELDV) § 2 ABWANDLUNG DER ANMELDUNG (1) Abweichend von der Meldepflicht nach § 16 Absatz ...