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Trefferliste für 'tier'

Dokument 91 - 100 von 520 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
§ 25 SchwPestV 1988 - Einzelnorm*
... , 26. ohne Genehmigung nach § 11 Absatz 4 Nummer 3, auch in Verbindung mit § 11a Absatz 3 Satz 2, oder § 11 Absatz 4 Nummer 7 ein dort genanntes Tier, Fleisch oder ein Teil eines dort genannten Tieres verbringt, 27. entgegen § 11 Absatz 4 Nummer 4, auch in Verbindung mit § 11a Absatz 3 Satz 2, ein dort ...
§ 4 BArtSchV - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ZUM SCHUTZ WILD LEBENDER TIER- UND PFLANZENARTEN (BUNDESARTENSCHUTZVERORDNUNG - BARTSCHV) § 4 VERBOTENE HANDLUNGEN, VERFAHREN UND GERÄTE (1) Es ist verboten, in folgender Weise wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten und der nicht ...
§ 6 BArtSchV - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ZUM SCHUTZ WILD LEBENDER TIER- UND PFLANZENARTEN (BUNDESARTENSCHUTZVERORDNUNG - BARTSCHV) § 6 AUFNAHME- UND AUSLIEFERUNGSBUCH (1) Wer gewerbsmäßig Tiere oder Pflanzen der besonders geschützten Arten erwirbt, be- oder verarbeitet oder in den ...
§ 7 BArtSchV - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ZUM SCHUTZ WILD LEBENDER TIER- UND PFLANZENARTEN (BUNDESARTENSCHUTZVERORDNUNG - BARTSCHV) § 7 HALTUNG VON WIRBELTIEREN (1) Wirbeltiere der besonders geschützten und der in § 3 Abs. 1 Satz 1 genannten Arten dürfen nur gehalten werden, wenn sie ...
§ 8 BArtSchV - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ZUM SCHUTZ WILD LEBENDER TIER- UND PFLANZENARTEN (BUNDESARTENSCHUTZVERORDNUNG - BARTSCHV) § 8 BEGRIFFSBESTIMMUNGEN Greifvogelhybriden im Sinne dieser Verordnung sind Greifvögel, die genetische Anteile von mindestens einer heimischen sowie einer ...
§ 9 BArtSchV - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ZUM SCHUTZ WILD LEBENDER TIER- UND PFLANZENARTEN (BUNDESARTENSCHUTZVERORDNUNG - BARTSCHV) § 9 ZUCHTVERBOT (1) Es ist verboten, Greifvogelhybriden zu züchten. (2) Bis zum 31. Dezember 2014 sind ausgenommen von dem Verbot des Absatzes 1 Züchter ...
§ 10 BArtSchV - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ZUM SCHUTZ WILD LEBENDER TIER- UND PFLANZENARTEN (BUNDESARTENSCHUTZVERORDNUNG - BARTSCHV) § 10 HALTUNGSVERBOT Es ist verboten, Greifvogelhybriden zu halten. Ausgenommen von dem Verbot sind Tiere, die vor dem 25. Februar 2005 in Übereinstimmung ...
§ 11 BArtSchV - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ZUM SCHUTZ WILD LEBENDER TIER- UND PFLANZENARTEN (BUNDESARTENSCHUTZVERORDNUNG - BARTSCHV) § 11 FLUGVERBOT, ENTWEICHEN (1) Es ist verboten, Greifvogelhybriden in den Flug zu entlassen. (2) Ausgenommen von dem Verbot des Absatzes 1 ist ein mit ...
§ 12 BArtSchV - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ZUM SCHUTZ WILD LEBENDER TIER- UND PFLANZENARTEN (BUNDESARTENSCHUTZVERORDNUNG - BARTSCHV) § 12 KENNZEICHNUNGSPFLICHT Wer lebende Säugetiere, Vögel und Reptilien der in Anlage 6 Spalte 1 aufgeführten Arten hält, hat diese unverzüglich zu kennzeichnen ...
§ 13 BArtSchV - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ZUM SCHUTZ WILD LEBENDER TIER- UND PFLANZENARTEN (BUNDESARTENSCHUTZVERORDNUNG - BARTSCHV) § 13 KENNZEICHNUNGSMETHODEN (1) Für die Kennzeichnung sind die Kennzeichnungsmethoden zu verwenden, die in Anlage 6 Spalte 2 bis 6 mit einem Kreuz (+ ...
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