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- § 2a FreizügG/EU - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE ALLGEMEINE FREIZÜGIGKEIT VON UNIONSBÜRGERN (FREIZÜGIGKEITSGESETZ/EU - FREIZÜGG/EU) § 2A VISUM, DOKUMENTE, VISUMVERFAHREN (1) Unionsbürger bedürfen für die Einreise keines Visums und für den Aufenthalt keines Aufenthaltstitels. Für ihren
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- § 22 AbgG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE RECHTSVERHÄLTNISSE DER MITGLIEDER DES DEUTSCHEN BUNDESTAGES (ABGEORDNETENGESETZ - ABGG) § 22 GESUNDHEITSSCHÄDEN (1) Hat ein Mitglied während seiner Zugehörigkeit zum Bundestag ohne sein grobes Verschulden Gesundheitsschäden erlitten, die
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- § 3 FreizügG/EU - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE ALLGEMEINE FREIZÜGIGKEIT VON UNIONSBÜRGERN (FREIZÜGIGKEITSGESETZ/EU - FREIZÜGG/EU) § 3 FAMILIENANGEHÖRIGE (1) Familienangehörige der in § 2 Abs. 2 Nr. 1 bis 5 genannten Unionsbürger haben das Recht nach § 2 Abs. 1, wenn sie den Unionsbürger
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- § 23 AbgG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE RECHTSVERHÄLTNISSE DER MITGLIEDER DES DEUTSCHEN BUNDESTAGES (ABGEORDNETENGESETZ - ABGG) § 23 VERSORGUNGSABFINDUNG (1) Ein Mitglied, das bei seinem Ausscheiden weder eine Anwartschaft noch einen Anspruch auf Altersentschädigung nach den
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- § 3a FreizügG/EU - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE ALLGEMEINE FREIZÜGIGKEIT VON UNIONSBÜRGERN (FREIZÜGIGKEITSGESETZ/EU - FREIZÜGG/EU) § 3A AUFENTHALT NAHESTEHENDER PERSONEN (1) Einer nahestehenden Person eines Unionsbürgers, die selbst nicht als Unionsbürger und nicht nach den §§ 3 oder
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- § 24 AbgG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE RECHTSVERHÄLTNISSE DER MITGLIEDER DES DEUTSCHEN BUNDESTAGES (ABGEORDNETENGESETZ - ABGG) § 24 ÜBERBRÜCKUNGSGELD FÜR HINTERBLIEBENE (1) Die Hinterbliebenen eines Mitglieds des Bundestages erhalten die noch nicht abgerechneten Leistungen
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- § 4 FreizügG/EU - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE ALLGEMEINE FREIZÜGIGKEIT VON UNIONSBÜRGERN (FREIZÜGIGKEITSGESETZ/EU - FREIZÜGG/EU) § 4 NICHT ERWERBSTÄTIGE FREIZÜGIGKEITSBERECHTIGTE Nicht erwerbstätige Unionsbürger und ihre Familienangehörigen, die den Unionsbürger begleiten oder ihm
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- § 25 AbgG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE RECHTSVERHÄLTNISSE DER MITGLIEDER DES DEUTSCHEN BUNDESTAGES (ABGEORDNETENGESETZ - ABGG) § 25 HINTERBLIEBENENVERSORGUNG (1) Der überlebende Ehegatte oder Lebenspartner eines Mitglieds oder ehemaligen Mitglieds des Bundestages erhält 60
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- § 4a FreizügG/EU - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE ALLGEMEINE FREIZÜGIGKEIT VON UNIONSBÜRGERN (FREIZÜGIGKEITSGESETZ/EU - FREIZÜGG/EU) § 4A DAUERAUFENTHALTSRECHT (1) Unionsbürger, die sich seit fünf Jahren ständig rechtmäßig im Bundesgebiet aufgehalten haben, haben unabhängig vom weiteren
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- § 25a AbgG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE RECHTSVERHÄLTNISSE DER MITGLIEDER DES DEUTSCHEN BUNDESTAGES (ABGEORDNETENGESETZ - ABGG) § 25A VERSORGUNGSAUSGLEICH (1) Anrechte auf Altersentschädigung werden intern geteilt. (2) Für die Durchführung gilt das Gesetz über die interne Teilung
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