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Trefferliste für 'inverkehrbringen'
Dokument 991 - 1000 von 1130 Treffer,
je mehr
, umso höher die Genauigkeit.
- § 2 2. ProdSV - Einzelnorm



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oder entwickeln oder herstellen lässt und dieses Spielzeug unter ihrem eigenen Namen oder ihrer eigenen Marke auf dem Markt bereitstellt; 16. ist Inverkehrbringen die erstmalige Bereitstellung eines Spielzeugs auf dem Markt; 17. ist Konformitätsbewertung das Verfahren zur Bewertung, ob spezifische Anforderungen ...
- § 11 PatG - Einzelnorm



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und Versuche und die sich daraus ergebenden praktischen Anforderungen, die für die Erlangung einer arzneimittelrechtlichen Genehmigung für das Inverkehrbringen in der Europäischen Union oder einer arzneimittelrechtlichen Zulassung in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder in Drittstaaten erforderlich ...
- § 3 2. ProdSV - Einzelnorm



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-Kennzeichnung gemäß § 13 Absatz 2 und 3 an. (3) Die Hersteller müssen die technischen Unterlagen und die EG-Konformitätserklärung zehn Jahre ab dem Inverkehrbringen des letzten Stücks der Spielzeugserie aufbewahren. (4) Die Hersteller haben durch geeignete Verfahren dafür zu sorgen, dass bei Serienfertigung ...
- § 5 2. ProdSV - Einzelnorm



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der EG-Konformitätserklärung und der technischen Unterlagen für die Marktüberwachungsbehörden über einen Zeitraum von zehn Jahren ab dem Inverkehrbringen des letzten Stücks der Spielzeugserie, 2. auf begründetes Verlangen einer zuständigen Marktüberwachungsbehörde Aushändigung aller erforderlichen Informationen ...
- § 6 2. ProdSV - Einzelnorm



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§ 10 dieser Verordnung und Anhang II der Richtlinie 2009/48/EG beeinträchtigen. (4) Die Einführer haben über einen Zeitraum von zehn Jahren nach dem Inverkehrbringen des Spielzeugs eine Abschrift der EG-Konformitätserklärung für die Marktüberwachungsbehörden bereit zu halten und dafür zu sorgen, dass ...
- § 74 MPDG - Einzelnorm



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Absatz 4 Unterabsatz 2 der Verordnung (EU) 2017/746. (2) Die zuständige Behörde ist insbesondere befugt, im Geltungsbereich dieses Gesetzes 1. das Inverkehrbringen oder die Inbetriebnahme des Produktes zu verbieten oder einzuschränken, 2. die Bereitstellung eines Produktes auf dem Markt zu verbieten ...
- § 9 2. ProdSV - Einzelnorm



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und 2. an die sie ein Spielzeug abgegeben haben.Der Hersteller muss die in Satz 1 genannten Informationen über einen Zeitraum von zehn Jahren ab dem Inverkehrbringen bereithalten. Die übrigen Wirtschaftsakteure müssen die in Satz 1 genannten Informationen über einen Zeitraum von zehn Jahren nach dem ...
- § 77 MPDG - Einzelnorm



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93 der Verordnung (EU) 2017/745 oder des Artikels 88 der Verordnung (EU) 2017/746 1. prüft die zuständige Behörde, ob die Voraussetzungen zum Inverkehrbringen, zur Inbetriebnahme, zum Bereitstellen auf dem Markt, zum Errichten, Betreiben und Anwenden erfüllt sind, und 2. überwacht die zuständige Behörde ...
- § 78 MPDG - Einzelnorm



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öffentliche Gesundheit, Sicherheit oder Ordnung geboten sind, einschließlich der Anordnung der Schließung des Betriebs oder der Einrichtung, 2. das Inverkehrbringen oder die Inbetriebnahme des Produktes zu verbieten oder einzuschränken, 3. die Bereitstellung eines Produktes auf dem Markt zu verbieten ...
- § 79 MPDG - Einzelnorm



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, die klinische Prüfung, die Leistungsstudie oder die sonstige klinische Prüfung oder den Erwerb, die Aufbereitung, die Lagerung, die Verpackung, das Inverkehrbringen und den sonstigen Verbleib der Produkte sowie über das im Verkehr befindliche Werbematerial und die Dokumente, die nach Maßgabe der Verordnung ...
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