, umso höher die Genauigkeit.



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... - AMG) § 146 ÜBERGANGSVORSCHRIFTEN AUS ANLASS DES ZWEITEN GESETZES ZUR ÄNDERUNG ARZNEIMITTELRECHTLICHER UND ANDERER VORSCHRIFTEN (1) Arzneimittel, die sich am 26. Oktober 2012 im Verkehr befinden und der Vorschrift des § 10 Absatz 1 Nummer 2 unterliegen, müssen zwei Jahre nach der ersten auf den 26 ...



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... der Bevölkerung mit Arzneimitteln sonst ernstlich gefährdet wäre und eine unmittelbare oder mittelbare Gefährdung der Gesundheit von Menschen durch Arzneimittel nicht zu befürchten ist; insbesondere können Regelungen getroffen werden, um einer Verbreitung von Gefahren zu begegnen, die als Reaktion auf ...



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... VERORDNUNG ZUM VERBOT DER VERWENDUNG BESTIMMTER STOFFE ZUR VERMEIDUNG DES RISIKOS DER ÜBERTRAGUNG TRANSMISSIBLER SPONGIFORMER ENZEPHALOPATHIEN DURCH ARZNEIMITTEL (ARZNEIMITTEL-TSE-VERORDNUNG) EINGANGSFORMEL Es verordnen - das Bundesministerium für Gesundheit auf Grund - des § 6 Abs. 1 des Arzneimittelgesetzes ...



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... VERORDNUNG ZUM VERBOT DER VERWENDUNG BESTIMMTER STOFFE ZUR VERMEIDUNG DES RISIKOS DER ÜBERTRAGUNG TRANSMISSIBLER SPONGIFORMER ENZEPHALOPATHIEN DURCH ARZNEIMITTEL (ARZNEIMITTEL-TSE-VERORDNUNG) § 4 ÜBERGANGSREGELUNG § 1 Abs. 2 ist für Volumenersatzmittel erst ab dem 14. Mai 2002 anzuwenden. * zum Seitenanfang ...