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VERORDNUNG ÜBER DIE PRÜFUNG ZUM PRÜFSACHVERSTÄNDIGEN IM EISENBAHNBEREICH (EISENBAHN-PRÜFSACHVERSTÄNDIGEN-PRÜFUNGSVERORDNUNG - EPSPV) § 18 AUFBEWAHRUNG DER PRÜFUNGSUNTERLAGEN Die Prüfungsunterlagen sind nach Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses zehn Jahre aufzubewahren und nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist ...
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Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DEN ZEITPUNKT DER BEENDIGUNG DER AUFBEWAHRUNGSFRIST FÜR UNTERLAGEN ÜBER DIE WERTPAPIERBEREINIGUNG § 1 ENDE DER AUFBEWAHRUNG Die Anmeldestellen, Prüfstellen und Wertpapiersammelbanken haben ihre Unterlagen über die Wertpapierbereinigung bis zum 31. Dezember 2005 aufzubewahren ...
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weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DEN GESCHÄFTSBETRIEB DER GEWERBLICHEN PFANDLEIHER (PFANDLEIHERVERORDNUNG - PFANDLV) § 7 AUFBEWAHRUNG Jedes Pfand ist mit der auf dem Pfandschein angegebenen Nummer des Pfandleihvertrags zu versehen. Bezieht sich der Pfandschein auf mehrere Pfänder ...
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weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis ZWEITE VERORDNUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES BETRIEBSVERFASSUNGSGESETZES (WAHLORDNUNG SEESCHIFFFAHRT - WOS) § 18 AUFBEWAHRUNG DER WAHLAKTEN Die Bordvertretung hat die Wahlakten mindestens bis zur Beendigung ihrer Amtszeit aufzubewahren. * zum Seitenanfang * Impressum ...
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(EWG) NR. 1016/68 UND DES ÜBEREINKOMMENS ÜBER DIE PERSONENBEFÖRDERUNG IM GRENZÜBERSCHREITENDEN GELEGENHEITSVERKEHR MIT KRAFTOMNIBUSSEN (ASOR) § 5 AUFBEWAHRUNG DER BESCHEINIGUNG (1) Die Originale der Bescheinigungen sind ein Jahr lang aufzubewahren. (2) Die Frist nach Absatz 1 beginnt mit dem Ablauf ...
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(EWG) NR. 1016/68 UND DES ÜBEREINKOMMENS ÜBER DIE PERSONENBEFÖRDERUNG IM GRENZÜBERSCHREITENDEN GELEGENHEITSVERKEHR MIT KRAFTOMNIBUSSEN (ASOR) § 8 AUFBEWAHRUNG DER KONTROLLDOKUMENTE (1) Die Originale und die Durchschriften der Fahrtenblätter sind zusammen mit dem Fahrtenheft ein Jahr lang aufzubewahren ...
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UND DEN INHALT DER DECKUNGSREGISTER NACH DEM PFANDBRIEFGESETZ UND DIE AUFZEICHNUNG DER EINTRAGUNGEN (DECKUNGSREGISTERVERORDNUNG - DECKREGV) § 17 AUFBEWAHRUNG DURCH DIE BUNDESANSTALT Die Bundesanstalt hat die Aufzeichnungen zwei Jahre aufzubewahren. Die Aufzeichnungen sind vor unberechtigtem Zugriff ...