Volltextsuche - Trefferliste
Trefferliste für 'aufbewahrung'
Dokument 101 - 110 von 767 Treffer,
je mehr
, umso höher die Genauigkeit.
- § 23 SGleibWV - Einzelnorm



... UND IHRER STELLVERTRETERINNEN DURCH SOLDATINNEN DER BUNDESWEHR (GLEICHSTELLUNGSBEAUFTRAGTEN-WAHLVERORDNUNG SOLDATINNEN - SGLEIBWV) § 23 AUFBEWAHRUNG DER WAHLUNTERLAGEN Die Dienststelle bewahrt die Wahlunterlagen, insbesondere die Niederschriften, Bekanntmachungen und Stimmzettel, bis zum Ablauf der ...
- § 9 SchuVAbdrV - Einzelnorm



... VERORDNUNG ÜBER DEN BEZUG VON ABDRUCKEN AUS DEM SCHULDNERVERZEICHNIS (SCHULDNERVERZEICHNISABDRUCKVERORDNUNG - SCHUVABDRV) § 9 ERTEILUNG UND AUFBEWAHRUNG VON ABDRUCKEN (1) Abdrucke gemäß § 882g Absatz 1 der Zivilprozessordnung werden grundsätzlich in elektronischer Form übermittelt. Es gelten die Datenübermittlungsregeln ...
- § 45 MontanMitbestGErgGWO 2005 - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis WAHLORDNUNG ZUM MITBESTIMMUNGSERGÄNZUNGSGESETZ § 45 AUFBEWAHRUNG DER WAHLAKTEN Der Hauptwahlvorstand und jeder Betriebswahlvorstand übergeben die Wahlakten dem Unternehmen, in dessen Aufsichtsrat die Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer gewählt worden
...
- § 13 GerPräsWO - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis WAHLORDNUNG FÜR DIE PRÄSIDIEN DER GERICHTE § 13 AUFBEWAHRUNG DER WAHLUNTERLAGEN Die Wahlunterlagen (Aushänge, Niederschriften, Stimmzettel, verspätet oder ohne vorgedruckte Erklärung eingegangene Wahlbriefe usw.) werden von dem Präsidium mindestens vier
...
- Anlage 1 SeeUnterkunftsV - Einzelnorm



... AN BORD VON KAUFFAHRTEISCHIFFEN (SEE-UNTERKUNFTSVERORDNUNG - SEEUNTERKUNFTSV) ANLAGE 1 (ZU § 22 ABSATZ 3) APOTHEKENSCHRANK FÜR DIE AUFBEWAHRUNG DER MEDIZINISCHEN AUSSTATTUNG AN BORD (Fundstelle: BGBl. I 2019, 1463) Erläuterungen:Aufbau des Apothekenschrankes Der Schrank muss aus einem Oberteil und ...
- § 29 AMWHV - Einzelnorm



... DER GUTEN FACHLICHEN PRAXIS BEI DER HERSTELLUNG VON PRODUKTEN MENSCHLICHER HERKUNFT (ARZNEIMITTEL- UND WIRKSTOFFHERSTELLUNGSVERORDNUNG - AMWHV) § 29 AUFBEWAHRUNG DER DOKUMENTATION (1) Alle Aufzeichnungen über den Erwerb, die Herstellung einschließlich der Freigabe, die Laborkontrollen, die Lagerung ...
- § 6 ZDPersAV - Einzelnorm



... FÜHRUNG DER PERSONALAKTEN DURCH DAS BUNDESAMT FÜR FAMILIE UND ZIVILGESELLSCHAFTLICHE AUFGABEN (ZIVILDIENST-PERSONALAKTENVERORDNUNG - ZDPERSAV) § 6 AUFBEWAHRUNG DER PERSONALAKTE (1) Die Personalakte wird während der Bearbeitung vom zuständigen Personal und im Übrigen in einer Registratur aufbewahrt und ...
- § 257 HGB - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis HANDELSGESETZBUCH § 257 AUFBEWAHRUNG VON UNTERLAGEN AUFBEWAHRUNGSFRISTEN (1) Jeder Kaufmann ist verpflichtet, die folgenden Unterlagen geordnet aufzubewahren: 1. Handelsbücher, Inventare, Eröffnungsbilanzen, Jahresabschlüsse, Einzelabschlüsse nach § 325
...
- § 87 3. WOMitbestG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis DRITTE WAHLORDNUNG ZUM MITBESTIMMUNGSGESETZ (3. WOMITBESTG) § 87 AUFBEWAHRUNG DER WAHLAKTEN Der Hauptwahlvorstand und jeder Betriebswahlvorstand übergeben die Wahlakten dem Unternehmen, in dessen Aufsichtsrat die Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer
...
- § 6 GesBergV - Einzelnorm



... BERGVERORDNUNG ZUM GESUNDHEITLICHEN SCHUTZ DER BESCHÄFTIGTEN (GESUNDHEITSSCHUTZ-BERGVERORDNUNG - GESBERGV) § 6 MITTEILUNG, AUFZEICHNUNG, AUFBEWAHRUNG (1) Der Unternehmer und im Falle des § 4 Absatz 1 Satz 2 der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung hat fortlaufend dafür zu sorgen, dass die Ärzte ...
Seite:
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11
12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77
neue Volltext-Suche