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Trefferliste für 'eintragung'
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- § 914 BGB - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BÜRGERLICHES GESETZBUCH (BGB) § 914 RANG, EINTRAGUNG UND ERLÖSCHEN DER RENTE (1) Das Recht auf die Rente geht allen Rechten an dem belasteten Grundstück, auch den älteren, vor. Es erlischt mit der Beseitigung des Überbaus. (2) Das Recht wird nicht in
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- § 13 GenG - Einzelnorm



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Inhaltsverzeichnis GESETZ BETREFFEND DIE ERWERBS- UND WIRTSCHAFTSGENOSSENSCHAFTEN (GENOSSENSCHAFTSGESETZ - GENG) § 13 RECHTSZUSTAND VOR DER EINTRAGUNG Vor der Eintragung in das Genossenschaftsregister ihres Sitzes hat die Genossenschaft die Rechte einer eingetragenen Genossenschaft nicht. * zum Seitenanfang ...
- § 187 VAG - Einzelnorm



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weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE BEAUFSICHTIGUNG DER VERSICHERUNGSUNTERNEHMEN (VERSICHERUNGSAUFSICHTSGESETZ - VAG) § 187 EINTRAGUNG (1) Bei der Eintragung ins Handelsregister sind anzugeben: 1. die Firma und der Sitz des Vereins, 2. die Versicherungszweige, auf die sich der Betrieb ...
- § 1 EU/EWRHwV - Einzelnorm



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VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE AUSÜBUNG EINES ZULASSUNGSPFLICHTIGEN HANDWERKS* (EU/EWR-HANDWERK-VERORDNUNG - EU/EWRHWV) § 1 AUSNAHMEBEWILLIGUNG ZUR EINTRAGUNG IN DIE HANDWERKSROLLE Staatsangehörigen eines Mitgliedstaates der Europäischen Union, eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen ...
- § 27 VRV - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VEREINSREGISTERVERORDNUNG (VRV) § 27 EINTRAGUNG IN DAS MASCHINELL GEFÜHRTE VEREINSREGISTER (1) Einer Eintragungsverfügung bedarf es nicht, wenn die Eintragungen in das maschinell geführte Vereinsregister von dem Rechtspfleger selbst vorgenommen werden
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- § 34 G Artikel 29 Abs. 6 - Einzelnorm



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DAS VERFAHREN BEI VOLKSENTSCHEID, VOLKSBEGEHREN UND VOLKSBEFRAGUNG NACH ARTIKEL 29 ABS. 6 DES GRUNDGESETZES (G ARTIKEL 29 ABS. 6) § 34 INHALT DER EINTRAGUNG Die Eintragung muß enthalten 1. Vor- und Familiennamen, 2. Geburtsdatum, 3. Wohnort und Wohnung, 4. die Unterschrift. * zum Seitenanfang * Impressum ...
- § 22 GenRegV - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DAS GENOSSENSCHAFTSREGISTER (GENOSSENSCHAFTSREGISTERVERORDNUNG - GENREGV) § 22 EINTRAGUNG DER NICHTIGKEIT DER GENOSSENSCHAFT (1) Soll eine Genossenschaft oder eine Europäische Genossenschaft von Amts wegen als nichtig gelöscht werden,
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- § 23 GenRegV - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DAS GENOSSENSCHAFTSREGISTER (GENOSSENSCHAFTSREGISTERVERORDNUNG - GENREGV) § 23 EINTRAGUNG DER NICHTIGKEIT VON BESCHLÜSSEN DER GENERALVERSAMMLUNG Soll ein eingetragener Beschluss der Generalversammlung von Amts wegen als nichtig gelöscht
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- § 10 LwAnpG - Einzelnorm



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DIE SOZIALE UND ÖKOLOGISCHE MARKTWIRTSCHAFT IN DER DEUTSCHEN DEMOKRATISCHEN REPUBLIK (LANDWIRTSCHAFTSANPASSUNGSGESETZ - LWANPG) § 10 ANMELDUNG UND EINTRAGUNG DER NEUEN UNTERNEHMEN Der Vorstand der LPG hat jedes der neuen Unternehmen zur Eintragung in das Register anzumelden. * zum Seitenanfang * Impressum ...
- § 11 LwAnpG - Einzelnorm



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DIE SOZIALE UND ÖKOLOGISCHE MARKTWIRTSCHAFT IN DER DEUTSCHEN DEMOKRATISCHEN REPUBLIK (LANDWIRTSCHAFTSANPASSUNGSGESETZ - LWANPG) § 11 WIRKUNGEN DER EINTRAGUNG (1) Die Eintragung der Teilung in das Register hat folgende Wirkungen: 1. Das Vermögen der LPG einschließlich der Verbindlichkeiten geht entsprechend ...
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