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Trefferliste für 'frauen'

Dokument 101 - 110 von 683 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
IV. BMinFSFJWid/BVtrAnO 2003 - Einzelnorm*
... UND DIE VERTRETUNG DES DIENSTHERRN BEI KLAGEN AUS DEM BEAMTENVERHÄLTNIS IM GESCHÄFTSBEREICH DES BUNDESMINISTERIUMS FÜR FAMILIE, SENIOREN, FRAUEN UND JUGEND IV.  Die Anordnung tritt am 1. Juli 2003 in Kraft. * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung * Feedback-Formular ...
§ 11 BGleiG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ FÜR DIE GLEICHSTELLUNG VON FRAUEN UND MÄNNERN IN DER BUNDESVERWALTUNG UND IN DEN GERICHTEN DES BUNDES (BUNDESGLEICHSTELLUNGSGESETZ - BGLEIG) § 11 ZWECK Der Gleichstellungsplan dient der Erreichung der Ziele dieses Gesetzes und ist ein wesentliches ...
§ 2 EntgTranspG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR FÖRDERUNG DER ENTGELTTRANSPARENZ ZWISCHEN FRAUEN UND MÄNNERN (ENTGELTTRANSPARENZGESETZ - ENTGTRANSPG) § 2 ANWENDUNGSBEREICH (1) Dieses Gesetz gilt für das Entgelt von Beschäftigten nach § 5 Absatz 2, die bei Arbeitgebern nach § 5 Absatz 3 beschäftigt ...
§ 12 BGleiG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ FÜR DIE GLEICHSTELLUNG VON FRAUEN UND MÄNNERN IN DER BUNDESVERWALTUNG UND IN DEN GERICHTEN DES BUNDES (BUNDESGLEICHSTELLUNGSGESETZ - BGLEIG) § 12 ERSTELLUNG (1) Jede Dienststelle hat einen Gleichstellungplan für jeweils vier Jahre zu erstellen ...
§ 60 PflAPrV - Einzelnorm*
... zur beruflichen Ausbildung und zur hochschulischen Ausbildung und zum Pflegeberuf. Es erstattet dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und dem Bundesministerium für Gesundheit hierzu einmal jährlich Bericht. Die Forschung wird auf der Grundlage eines in der Regel jährlichen Forschungsprogramms ...
§ 3 EntgTranspG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR FÖRDERUNG DER ENTGELTTRANSPARENZ ZWISCHEN FRAUEN UND MÄNNERN (ENTGELTTRANSPARENZGESETZ - ENTGTRANSPG) § 3 VERBOT DER UNMITTELBAREN UND MITTELBAREN ENTGELTBENACHTEILIGUNG WEGEN DES GESCHLECHTS (1) Bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit ist ...
§ 1 MuSchÜbkG - Einzelnorm*
weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DAS WASHINGTONER ÜBEREINKOMMEN BETREFFEND DIE BESCHÄFTIGUNG DER FRAUEN VOR UND NACH DER NIEDERKUNFT § 1  ... Für die Durchführung des Übereinkommens sind das Zweite Gesetz über Abänderung des Zweiten Buches der Reichsversicherungsordnung vom 9. Juli ...
Anhang ArbStättV - Einzelnorm*
zurück Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER ARBEITSSTÄTTEN (ARBEITSSTÄTTENVERORDNUNG - ARBSTÄTTV) ANHANG ANFORDERUNGEN UND MAßNAHMEN FÜR ARBEITSSTÄTTEN NACH § 3 ABSATZ 1 INHALTSÜBERSICHT (Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2004, 2182 - 2188; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote ...
§ 4 EntgTranspG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR FÖRDERUNG DER ENTGELTTRANSPARENZ ZWISCHEN FRAUEN UND MÄNNERN (ENTGELTTRANSPARENZGESETZ - ENTGTRANSPG) § 4 FESTSTELLUNG VON GLEICHER ODER GLEICHWERTIGER ARBEIT, BENACHTEILIGUNGSFREIE ENTGELTSYSTEME (1) Weibliche und männliche Beschäftigte üben ...
§ 2 MuSchÜbkG - Einzelnorm*
zurück Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DAS WASHINGTONER ÜBEREINKOMMEN BETREFFEND DIE BESCHÄFTIGUNG DER FRAUEN VOR UND NACH DER NIEDERKUNFT § 2  Dieses Gesetz tritt gleichzeitig mit dem Gesetz über die Beschäftigung vor und nach der Niederkunft in Kraft. ... * zum Seitenanfang * Impressum ...
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