Logo Bundesministerium der Justiz und für VerbraucherschutzLogo Bundesamt für Justiz

Volltextsuche - Trefferliste

Trefferliste für 'frauen'

Dokument 101 - 110 von 653 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
§ 16 BGleiG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ FÜR DIE GLEICHSTELLUNG VON FRAUEN UND MÄNNERN IN DER BUNDESVERWALTUNG UND IN DEN GERICHTEN DES BUNDES (BUNDESGLEICHSTELLUNGSGESETZ - BGLEIG) § 16 TEILZEITBESCHÄFTIGUNG, TELEARBEIT, MOBILES ARBEITEN UND BEURLAUBUNG ZUR WAHRNEHMUNG VON FAMILIEN- ...
§ 17 BGleiG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ FÜR DIE GLEICHSTELLUNG VON FRAUEN UND MÄNNERN IN DER BUNDESVERWALTUNG UND IN DEN GERICHTEN DES BUNDES (BUNDESGLEICHSTELLUNGSGESETZ - BGLEIG) § 17 WECHSEL ZUR VOLLZEITBESCHÄFTIGUNG, BERUFLICHER WIEDEREINSTIEG (1) Bei Vorliegen der gleichen Qualifikation ...
§ 22 EntgTranspG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR FÖRDERUNG DER ENTGELTTRANSPARENZ ZWISCHEN FRAUEN UND MÄNNERN (ENTGELTTRANSPARENZGESETZ - ENTGTRANSPG) § 22 BERICHTSZEITRAUM UND VERÖFFENTLICHUNG (1) Arbeitgeber nach § 21 Absatz 1, die tarifgebunden nach § 5 Absatz 4 sind oder die tarifanwendend ...
§ 385 SGB 3 - Einzelnorm*
... Arbeitgeber, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie deren Organisationen in übergeordneten Fragen der Frauenförderung, der Gleichstellung von Frauen und Männern am Arbeitsmarkt sowie der Vereinbarkeit von Familie und Beruf bei beiden Geschlechtern. Hierzu zählen insbesondere Fragen der beruflichen ...
Anlage II Kap X EinigVtr - Einzelnorm*
... DER EINHEIT DEUTSCHLANDS (EINIGUNGSVERTRAG) ANLAGE II KAP X ANLAGE II KAPITEL X GESCHÄFTSBEREICH DES BUNDESMINISTERS FÜR JUGEND, FAMILIE, FRAUEN UND GESUNDHEIT (Fundstelle in der Anlage II des EinigVtr - BGBl. II 1990, 1218 - 1221)Der Text des Kapitels ist in Sachgebiete und Abschnitte untergliedert ...
§ 18 BGleiG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ FÜR DIE GLEICHSTELLUNG VON FRAUEN UND MÄNNERN IN DER BUNDESVERWALTUNG UND IN DEN GERICHTEN DES BUNDES (BUNDESGLEICHSTELLUNGSGESETZ - BGLEIG) § 18 VERBOT VON BENACHTEILIGUNGEN (1) Folgende Umstände dürfen die Einstellung sowie die berufliche Entwicklung ...
§ 19 BGleiG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ FÜR DIE GLEICHSTELLUNG VON FRAUEN UND MÄNNERN IN DER BUNDESVERWALTUNG UND IN DEN GERICHTEN DES BUNDES (BUNDESGLEICHSTELLUNGSGESETZ - BGLEIG) § 19 WAHL, VERORDNUNGSERMÄCHTIGUNG (1) In jeder Dienststelle mit in der Regel mindestens 100 Beschäftigten ...
§ 20 BGleiG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ FÜR DIE GLEICHSTELLUNG VON FRAUEN UND MÄNNERN IN DER BUNDESVERWALTUNG UND IN DEN GERICHTEN DES BUNDES (BUNDESGLEICHSTELLUNGSGESETZ - BGLEIG) § 20 BESTELLUNG (1) Die Dienststelle bestellt die gewählten Beschäftigten für jeweils vier Jahre zur Gleichstellungsbeauftragten ...
§ 25 EntgTranspG - Einzelnorm*
zurück Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR FÖRDERUNG DER ENTGELTTRANSPARENZ ZWISCHEN FRAUEN UND MÄNNERN (ENTGELTTRANSPARENZGESETZ - ENTGTRANSPG) § 25 ÜBERGANGSBESTIMMUNGEN (1) Der Auskunftsanspruch nach § 10 kann erstmals sechs Kalendermonate nach dem 6. Juli 2017 geltend gemacht werden. Soweit ...
§ 21 BGleiG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ FÜR DIE GLEICHSTELLUNG VON FRAUEN UND MÄNNERN IN DER BUNDESVERWALTUNG UND IN DEN GERICHTEN DES BUNDES (BUNDESGLEICHSTELLUNGSGESETZ - BGLEIG) § 21 ANFECHTUNG DER WAHL (1) Die Wahl kann angefochten werden, wenn gegen wesentliche Vorschriften zur ...
Seite: prev 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 next

neue Volltext-Suche