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Trefferliste für 'gewo'

Dokument 101 - 110 von 199 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
§ 11b GewO - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GEWERBEORDNUNG § 11B BEWACHERREGISTER; VERORDNUNGSERMÄCHTIGUNG (1) Beim Statistischen Bundesamt (Registerbehörde) wird ein Bewacherregister eingerichtet und geführt, in dem zum Zweck der Unterstützung der für den Vollzug des § 34a zuständigen Behörden ...
§ 107 GewO - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GEWERBEORDNUNG § 107 BERECHNUNG UND ZAHLUNG DES ARBEITSENTGELTS (1) Das Arbeitsentgelt ist in Euro zu berechnen und auszuzahlen. (2) Arbeitgeber und Arbeitnehmer können Sachbezüge als Teil des Arbeitsentgelts vereinbaren, wenn dies dem Interesse des Arbeitnehmers ...
§ 11c GewO - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GEWERBEORDNUNG § 11C ÜBERMITTLUNG PERSONENBEZOGENER DATEN INNERHALB DER EUROPÄISCHEN UNION UND DES EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTSRAUMES BEI REGLEMENTIERTEN BERUFEN (1) Begibt sich ein im Inland tätiger Gewerbetreibender in einen anderen Mitgliedstaat der Europäischen ...
§ 108 GewO - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GEWERBEORDNUNG § 108 ABRECHNUNG DES ARBEITSENTGELTS (1) Dem Arbeitnehmer ist bei Zahlung des Arbeitsentgelts eine Abrechnung in Textform zu erteilen. Die Abrechnung muss mindestens Angaben über Abrechnungszeitraum und Zusammensetzung des Arbeitsentgelts ...
§ 11d GewO - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GEWERBEORDNUNG § 11D ZUSAMMENARBEIT DER BEHÖRDEN (1) Die Registerbehörde nach § 11a Absatz 1 Satz 1 ist verpflichtet, mit der Europäischen Kommission und den zuständigen Behörden der anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie der anderen Vertragsstaaten ...
§ 109 GewO - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GEWERBEORDNUNG § 109 ZEUGNIS (1) Der Arbeitnehmer hat bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis. Das Zeugnis muss mindestens Angaben zu Art und Dauer der Tätigkeit (einfaches Zeugnis) enthalten. Der Arbeitnehmer ...
§ 12 GewO - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GEWERBEORDNUNG § 12 INSOLVENZVERFAHREN UND RESTRUKTURIERUNGSSACHEN Vorschriften, welche die Untersagung eines Gewerbes oder die Rücknahme oder den Widerruf einer Zulassung wegen Unzuverlässigkeit des Gewerbetreibenden, die auf ungeordnete Vermögensverhältnisse ...
§ 110 GewO - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GEWERBEORDNUNG § 110 WETTBEWERBSVERBOT Arbeitgeber und Arbeitnehmer können die berufliche Tätigkeit des Arbeitnehmers für die Zeit nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Vereinbarung beschränken (Wettbewerbsverbot). Die §§ 74 bis 75f des Handelsgesetzbuches ...
§ 13 GewO - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GEWERBEORDNUNG § 13 ERPROBUNGSKLAUSEL Die Landesregierungen werden ermächtigt, durch Rechtsverordnung zur Erprobung vereinfachender Maßnahmen, insbesondere zur Erleichterung von Existenzgründungen und Betriebsübernahmen, für einen Zeitraum von bis zu ...
§ 111 GewO - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GEWERBEORDNUNG § 111 PFLICHTFORTBILDUNGEN (1) Ist der Arbeitgeber durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes, durch Tarifvertrag oder Betriebs- oder Dienstvereinbarung verpflichtet, dem Arbeitnehmer eine für die Erbringung der Arbeitsleistung erforderliche ...
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