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Trefferliste für 'tkg'

Dokument 101 - 110 von 250 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
§ 150 TKG - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis TELEKOMMUNIKATIONSGESETZ (TKG) § 150 GENEHMIGUNGSFRISTEN FÜR BAUARBEITEN Genehmigungen für Bauarbeiten, die zum Zweck des Aufbaus der Komponenten von Netzen mit sehr hoher Kapazität notwendig sind, sind innerhalb von drei Monaten nach Eingang eines vollständigen ...
§ 50 TKG - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis TELEKOMMUNIKATIONSGESETZ (TKG) § 50 MISSBRÄUCHLICHES VERHALTEN EINES UNTERNEHMENS MIT BETRÄCHTLICHER MARKTMACHT (1) Ein Unternehmen mit beträchtlicher Marktmacht darf diese Stellung gegenüber Endnutzern oder gegenüber anderen Unternehmen nicht missbrauchen ...
§ 151 TKG - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis TELEKOMMUNIKATIONSGESETZ (TKG) § 151 VERORDNUNGSERMÄCHTIGUNGEN (1) Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates im Benehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft ...
§ 51 TKG - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis TELEKOMMUNIKATIONSGESETZ (TKG) § 51 NICHTDISKRIMINIERUNG, BERÜCKSICHTIGUNG DER INTERESSEN VON ENDNUTZERN MIT BEHINDERUNGEN (1) Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze und Anbieter öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste dürfen gegenüber ...
§ 152 TKG - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis TELEKOMMUNIKATIONSGESETZ (TKG) § 152 ERRICHTUNG, ANBINDUNG UND BETRIEB DRAHTLOSER ZUGANGSPUNKTE MIT GERINGER REICHWEITE (1) Die zuständigen Behörden beschränken die Errichtung drahtloser Zugangspunkte mit geringer Reichweite, die den Durchführungsmaßnahmen ...
§ 52 TKG - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis TELEKOMMUNIKATIONSGESETZ (TKG) § 52 TRANSPARENZ, VERÖFFENTLICHUNG VON INFORMATIONEN UND DIENSTEMERKMALEN ZUR KOSTENKONTROLLE; RECHTSVERORDNUNG (1) Anbieter von Internetzugangsdiensten und öffentlich zugänglichen interpersonellen Telekommunikationsdiensten ...
§ 153 TKG - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis TELEKOMMUNIKATIONSGESETZ (TKG) § 153 INFORMATIONEN ÜBER SONSTIGE PHYSISCHE INFRASTRUKTUR FÜR DRAHTLOSE ZUGANGSPUNKTE MIT GERINGER REICHWEITE (1) Eigentümer oder Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze können bei Eigentümern oder Betreibern sonstiger ...
§ 53 TKG - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis TELEKOMMUNIKATIONSGESETZ (TKG) § 53 UNABHÄNGIGE VERGLEICHSINSTRUMENTE (1) Die Bundesnetzagentur stellt sicher, dass Verbraucher kostenlosen Zugang zu mindestens einem unabhängigen Vergleichsinstrument haben, mit dem diese verschiedene Internetzugangsdienste ...
§ 154 TKG - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis TELEKOMMUNIKATIONSGESETZ (TKG) § 154 MITNUTZUNG SONSTIGER PHYSISCHER INFRASTRUKTUR FÜR DRAHTLOSE ZUGANGSPUNKTE MIT GERINGER REICHWEITE (1) Eigentümer oder Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze können bei Eigentümern oder Betreibern sonstiger ...
§ 54 TKG - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis TELEKOMMUNIKATIONSGESETZ (TKG) § 54 VERTRAGSSCHLUSS UND VERTRAGSZUSAMMENFASSUNG (1) Bevor ein Verbraucher seine Vertragserklärung abgibt, hat der Anbieter anderer öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste als für die Bereitstellung von Diensten ...
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